Zuletzt anhand der offiziellen französischen Informationen geprüft: 5. September 2026
Kurzfassung
Frankreichs E-Rechnungspflicht beginnt am 1. September 2026. Alle in Frankreich ansässigen und umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen müssen elektronische Rechnungen empfangen können. Große Unternehmen und Unternehmen mittlerer Größe müssen ab diesem Datum auch E-Rechnungen ausstellen; KMU und Kleinstunternehmen folgen am 1. September 2027. Rechnungen müssen direkt oder über eine kompatible Lösung durch eine staatlich zugelassene Plattform (PA) geleitet werden. Eine eingescannte Rechnung oder ein gewöhnliches PDF per E-Mail ist keine regelkonforme E-Rechnung.12
Dieser Leitfaden beantwortet die wichtigsten praktischen Fragen: die Fristen 2026 und 2027, die Rolle zugelassener Plattformen, die zulässigen Datenformate und konkrete Vorbereitungsschritte. Einen Überblick auf Länderebene bietet unsere Compliance-Seite für Frankreich. Mehr zur geänderten Infrastruktur erfahren Sie im Beitrag PPF und PDP/PA: Änderungen der französischen E-Rechnungsreform.
Lösungen für Kleinst- und Kleinunternehmen
Auch Kleinstunternehmen, Selbstständige und Unternehmen, die die französische Umsatzsteuerbefreiungsregelung nutzen, fallen in den Anwendungsbereich der Reform. Ab dem 1. September 2026 müssen sie E-Rechnungen empfangen können; ihre Ausstellungspflicht beginnt am 1. September 2027.12
Sie müssen Ihre bestehende Rechnungssoftware nicht unbedingt ersetzen. Die Steuerverwaltung empfiehlt, beim Softwareanbieter nachzufragen, ob das Produkt mit einer zugelassenen Plattform verbunden ist. Wer keine Software verwendet, kann Rechnungen gegebenenfalls direkt auf einer zugelassenen Plattform erstellen.1
Was ein kleines Unternehmen benötigt
- Eine zugelassene Plattform aus der offiziellen DGFiP-Liste auswählen.
- Prüfen, ob die vorhandene Rechnungs- oder Buchhaltungssoftware mit dieser Plattform verbunden werden kann.
- Kundenkennungen und alle Pflichtangaben vervollständigen.
- Den Empfang vor dem 1. September 2026 und die Ausstellung rechtzeitig vor dem 1. September 2027 testen.
Ein Rechnungsgenerator kann beim Erstellen und Prüfen von Rechnungsdaten helfen. Er ersetzt jedoch nicht die zugelassene Plattform, die für Übermittlung und Empfang erforderlich ist.
Was umfasst Frankreichs E-Rechnungspflicht?
Frankreich führt im Rahmen seiner digitalen Transformation ein verpflichtendes System für elektronische Rechnungen zwischen Unternehmen (B2B) ein.1 Die Reform soll:
- Umsatzsteuerbetrug bekämpfen, indem Rechnungs- und Transaktionsdaten standardisiert werden
- Die Umsatzsteuererhebung vereinfachen und Verwaltungsaufwand reduzieren
- Geschäftsprozesse modernisieren, unabhängig von der Unternehmensgröße
- Europäische Vorgaben zur digitalen Rechnungsstellung, insbesondere EN 16931, berücksichtigen
Die inländische E-Rechnungspflicht gilt für Käufe und Verkäufe von Waren oder Dienstleistungen zwischen in Frankreich ansässigen Unternehmen, die der französischen Umsatzsteuer unterliegen. Dazu gehören auch Unternehmen unter der Umsatzsteuerbefreiungsregelung. Bestimmte umsatzsteuerbefreite Umsätze liegen außerhalb der Pflicht.12
Zeitplan der E-Rechnung in Frankreich: 2026 und 2027
Die Einführung erfolgt stufenweise:
1. September 2026
- Alle in Frankreich umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können.12
- Große Unternehmen und Unternehmen mittlerer Größe (ETI) müssen E-Rechnungen ausstellen und die erforderlichen Transaktions- und Zahlungsdaten übermitteln.2
- KMU und Kleinstunternehmen müssen E-Rechnungen empfangen; ihre Ausstellungspflicht beginnt ein Jahr später.2
1. September 2027
- KMU und Kleinstunternehmen müssen E-Rechnungen ausstellen und die erforderlichen Transaktions- und Zahlungsdaten übermitteln.2
Entscheidend: Die Unternehmensgröße bestimmt die Frist für die Ausstellung, nicht jedoch die Pflicht, ab September 2026 E-Rechnungen empfangen zu können.
PA oder PPF: Welche Plattform ist erforderlich?
Was ist mit dem PPF geschehen?
Der französische Staat stellt für diese Reform kein öffentliches Portal zur Rechnungsübermittlung mehr bereit. Unternehmen senden und empfangen Rechnungen über eine zugelassene Plattform (PA) – direkt oder über eine kompatible Lösung.13
Was ist eine PA, früher PDP?
Eine zugelassene Plattform (PA) ist ein privater Betreiber, der von der französischen Steuerverwaltung registriert wurde. Sie kann:3
- Rechnungen von Ausstellern empfangen
- Rechnungsformate bei Bedarf konvertieren und dabei Integrität, Authentizität, Lesbarkeit und Vollständigkeit wahren
- Rechnungen an Empfänger übermitteln
- Die vorgeschriebenen Rechnungs-, Transaktions- und Zahlungsdaten an die Steuerverwaltung übertragen
Nur eine zugelassene Plattform kann sämtliche Übermittlungs- und Meldefunktionen der Reform übernehmen. Eine kompatible Softwarelösung kann weiterhin als Benutzeroberfläche dienen, muss aber mit einer zugelassenen Plattform verbunden sein.3
Warum das wichtig ist
- E-Rechnungen können nicht direkt an andere Unternehmen gesendet werden.
- Sie müssen eine zugelassene Plattform wählen – direkt oder über eine kompatible Lösung.
- Die Zulassung ist eine amtliche Registrierung durch die Steuerverwaltung, keine allgemeine Softwarezertifizierung.
- Funktionsumfang und Preise unterscheiden sich. Prüfen Sie den Betreiber vor Vertragsabschluss in der offiziellen Liste.
Vorgeschriebene E-Rechnungsformate
Die DGFiP nennt als gemeinsamen Formatsockel UBL, CII und ein Mischformat, das strukturierte Daten mit einer lesbaren Darstellung verbindet, etwa Factur-X.24
1. Factur-X (hybrides PDF und XML)
Funktionsweise:
- Visuelles PDF für Menschen
- Eingebettete XML-Daten für die maschinelle Verarbeitung
- Beide Darstellungen in einer Datei
Vorteile:
- Für Empfänger wie ein gewöhnliches PDF lesbar
- Maschinenlesbar und für automatisierte Prozesse geeignet
- Von französischer Buchhaltungssoftware vielfach unterstützt
2. UBL 2.1 (Universal Business Language)
Internationaler XML-Standard, der von OASIS gepflegt wird.
Funktionsweise:
- Reines XML-Format
- Ausschließlich strukturierte Daten, ohne visuelle Darstellung
Vorteile:
- International weit verbreiteter Standard
- Stark strukturierte und standardisierte Daten
- Gut für B2B-Integrationen geeignet
3. UN/CEFACT CII (Cross Industry Invoice)
Alternativer XML-Standard der Vereinten Nationen.
Funktionsweise:
- Reines XML-Format
- Vergleichbar mit UBL, aber anders strukturiert
Vorteile:
- Von den Vereinten Nationen getragen
- In bestimmten Unternehmenssystemen bereits im Einsatz
Welches Format sollten Sie wählen?
Wählen Sie ein Format, das zu Ihrem Buchhaltungsprozess und Ihrer zugelassenen Plattform passt. Factur-X vereinfacht die Sichtprüfung, weil es eine PDF-Darstellung mit strukturierten Daten verbindet. UBL und CII sind strukturierte XML-Formate für den automatisierten Austausch. Zugelassene Plattformen müssen die regulatorischen Basisformate unterstützen und können das Format eines Lieferanten in ein für den Kunden geeignetes Format umwandeln.34
Wer muss die Vorgaben erfüllen?
Ausstellungspflicht ab September 2026
- Große Unternehmen
- Unternehmen mittlerer Größe (ETI)
Ausstellungspflicht ab September 2027
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Kleinstunternehmen
- Selbstständige
Empfangspflicht ab September 2026
- Alle in Frankreich ansässigen und umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen, einschließlich Unternehmen unter der Umsatzsteuerbefreiungsregelung
- Dazu gehören Selbstständige und Kleinstunternehmer, sofern sie in diesen Anwendungsbereich fallen
Umsätze außerhalb der inländischen B2B-E-Rechnung
Verkäufe an Verbraucher und Umsätze mit im Ausland ansässigen Geschäftspartnern fallen grundsätzlich unter das E-Reporting, nicht unter die inländische B2B-E-Rechnung. Bestimmte umsatzsteuerbefreite Umsätze sind von der E-Rechnung ausgenommen. Nutzen Sie den Fragebogen der DGFiP oder lassen Sie die Behandlung eines konkreten Umsatzes fachkundig prüfen.12
Sanktionen bei Verstößen
Laut ausführlicher FAQ der DGFiP kann die unterlassene Ausstellung einer elektronischen Rechnung mit 15 € je Rechnung, höchstens jedoch 15.000 € pro Kalenderjahr, geahndet werden. Der erste Verstoß bleibt nur dann ohne Sanktion, wenn er freiwillig oder innerhalb von 30 Tagen nach der ersten Aufforderung der Verwaltung korrigiert wird. Die Sanktionen unterscheiden sich je nach verletzter Pflicht. Maßgeblich ist daher die aktuelle amtliche FAQ; die jährliche Obergrenze ist keine Strafe „pro Verstoß“.5
Praktische Checkliste zur Vorbereitung
Nutzen Sie diese Checkliste jetzt und warten Sie nicht bis zu Ihrer Ausstellungsfrist.
1. Bestehenden Prozess bewerten
✅ Aktuellen Rechnungsprozess erfassen
- Wie viele Rechnungen stellen Sie monatlich aus?
- Welche Software oder welches System verwenden Sie?
- Wer ist intern für die Rechnungsstellung zuständig?
✅ Zugelassene Plattform auswählen
- Funktionen, Preise und Support vergleichen
- Integration mit der vorhandenen Buchhaltungssoftware prüfen
- Registrierung in der offiziellen DGFiP-Liste verifizieren
✅ Kompatibilität der Buchhaltungssoftware prüfen
- Unterstützt sie Factur-X oder UBL 2.1?
- Lässt sie sich mit der gewählten PA verbinden?
- Ist ein Upgrade erforderlich?
2. Verbinden und testen
✅ Bei der gewählten PA registrieren
- Onboarding abschließen
- Technische Anbindung einrichten
- Rechnungserstellung und Übermittlung testen
✅ Rechnungsvorlagen aktualisieren
- Alle Pflichtangaben aufnehmen
- Erforderliche PA-Routingdaten ergänzen
- Geschäftsbedingungen bei Bedarf aktualisieren
✅ Teams schulen
- Kreditorenbuchhaltung
- Debitorenbuchhaltung
- Kundenservice für Rückfragen
3. Mitarbeitende und Geschäftspartner vorbereiten
✅ Paralleltests durchführen
- E-Rechnungen parallel zum bisherigen Verfahren ausstellen
- Mit teilnehmenden Kunden testen
- Fehler erkennen und beheben
✅ Kunden und Lieferanten informieren
- Relevante PA-Angaben mitteilen
- Auf die Frist im September 2026 hinweisen
- Eigene Möglichkeiten für E-Rechnungen erläutern
✅ Abschließende Systemprüfung vornehmen
- Stabile PA-Integration bestätigen
- Formatkonformität prüfen
- Fehlerbehandlung testen
4. Vor dem Start verifizieren
✅ Produktivbetrieb aufnehmen
- Beim Rechnungsempfang vollständig auf E-Rechnungen umstellen
- Als großes Unternehmen oder ETI E-Rechnungen ausstellen
- In den ersten Wochen mögliche Probleme überwachen
Häufige Fragen
Darf ich nach September 2026 noch PDF-Rechnungen ausstellen?
Als großes Unternehmen oder ETI: Ein gewöhnliches PDF per E-Mail genügt bei Umsätzen im Anwendungsbereich der Reform nicht. Eine regelkonforme E-Rechnung kann wie Factur-X weiterhin eine lesbare PDF-Darstellung enthalten, muss aber strukturierte Daten umfassen und über eine zugelassene Plattform laufen.
Als KMU oder Kleinstunternehmen: Ja, bis September 2027. Sie müssen dennoch E-Rechnungen empfangen können.
Muss ich meine Rechnungssoftware wechseln?
Das hängt von Ihrer Lösung ab. Fragen Sie den Anbieter, ob das Produkt mit einer zugelassenen Plattform verbunden werden kann und die benötigten Formate unterstützt. Möglicherweise benötigen Sie:
- Ein meist kostenloses Softwareupdate
- Ein möglicherweise kostenpflichtiges Plug-in oder Modul
- Einen vollständigen Ersatz, wenn die Software veraltet ist
Was geschieht, wenn mein Kunde noch keine PA gewählt hat?
Fragen Sie Ihre zugelassene Plattform, wie der Empfänger im nationalen Verzeichnis geführt wird. Gehen Sie nicht davon aus, dass ein gewöhnlicher E-Mail-Anhang die Reform erfüllt: Laut DGFiP ist eine eingescannte Rechnung, ein normales PDF oder ein per E-Mail versandtes Dokument keine regelkonforme E-Rechnung.2
Sind internationale Rechnungen betroffen?
Umsätze mit im Ausland ansässigen Geschäftspartnern fallen grundsätzlich unter das Transaktions-E-Reporting und nicht unter die inländische B2B-E-Rechnung. Die konkrete Meldebehandlung hängt vom Umsatz ab; prüfen Sie für Ihren Fall die offiziellen Hinweise der DGFiP.2
Was gilt für B2C-Rechnungen an Verbraucher?
B2C-Umsätze gehören nicht zur inländischen B2B-E-Rechnung. Transaktionsdaten und gegebenenfalls Zahlungsdaten können jedoch dem E-Reporting unterliegen. „Keine E-Rechnung“ bedeutet daher nicht „außerhalb der Reform“.2
Vorteile einer frühzeitigen Einführung
Die DGFiP nennt schnellere Abläufe, bessere Nachverfolgbarkeit, verlässlichere Rechnungsdaten und kürzere Bearbeitungszeiten als erwartete Vorteile. Wer früh beginnt, hat mehr Zeit, die geänderten Prozesse vor der Frist zu testen.
Kosteneinsparungen
- Weniger Kosten für Papier, Druck und Porto
- Weniger Fehler durch manuelle Dateneingabe
- Schnellere Zahlungsbearbeitung
Effizienzgewinne
- Automatisierter Rechnungsabgleich
- Schnellere Abstimmung
- Rechnungsstatus in Echtzeit verfolgen
Wettbewerbsvorteile
- Moderne und effiziente Abläufe
- Bessere Zusammenarbeit mit digital ausgerichteten Kunden
- Vorbereitung auf künftige EU-weite E-Rechnungsstandards
Umweltwirkung
- Weniger Papierverbrauch
- Geringerer CO₂-Ausstoß durch Posttransporte
Benötigen Sie Unterstützung?
Offizielle Ressourcen
- DGFiP: Einführung in die E-Rechnungsreform
- Offizielle Liste zugelassener Plattformen
- Französisches Wirtschaftsministerium: Überblick zur Reform
- Compliant Invoice: Compliance-Übersicht Frankreich
Fazit
Frankreichs E-Rechnungspflicht verändert sowohl das Rechnungsformat als auch den Übermittlungsweg. Wählen Sie vorrangig eine zugelassene Plattform, bestätigen Sie die Softwareanbindung und testen Sie den Empfang.
Die wichtigsten nächsten Schritte:
- Eine zugelassene PA auswählen und registrieren
- Kompatibilität der Buchhaltungssoftware prüfen
- Teams in den neuen Prozessen schulen
- Kunden und Lieferanten informieren
Das französische Wirtschaftsministerium nennt schnellere Abläufe, bessere Nachverfolgung und kürzere Bearbeitungszeiten als erwartete Vorteile.1
Quellen und Nachweise
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ab wann ist die E-Rechnung in Frankreich verpflichtend?
Ab dem 1. September 2026 müssen große Unternehmen und ETI E-Rechnungen ausstellen; alle Unternehmen müssen sie empfangen können. KMU und Kleinstunternehmen müssen ab dem 1. September 2027 E-Rechnungen ausstellen.
Was ist eine PDP-/PA-Plattform in Frankreich?
Eine PA, früher PDP, ist eine private Plattform, die von der französischen Steuerverwaltung registriert wurde, um E-Rechnungen und vorgeschriebene Daten zu übermitteln. Unternehmen können sie direkt oder über eine verbundene kompatible Lösung nutzen.
Wird der PPF noch zur Rechnungsübermittlung genutzt?
Nein. Rechnungen müssen direkt oder über eine kompatible Lösung durch eine zugelassene Plattform übermittelt werden.13
Welche E-Rechnungsformate werden in Frankreich akzeptiert?
Der gemeinsame Formatsockel umfasst UBL, CII und Factur-X. Factur-X verbindet eine lesbare PDF-Darstellung mit strukturierten Daten.24
Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?
Für eine nicht ausgestellte E-Rechnung nennt die amtliche DGFiP-FAQ 15 € je Rechnung, begrenzt auf 15.000 € pro Kalenderjahr. Der erste Verstoß bleibt nur dann ohne Sanktion, wenn er freiwillig oder innerhalb von 30 Tagen nach der ersten Aufforderung der Verwaltung korrigiert wird.5
Zuletzt geprüft: 5. September 2026
Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Lassen Sie Ihre konkrete Situation von einer qualifizierten Fachperson für französisches Steuerrecht prüfen.
Footnotes
-
Französisches Wirtschaftsministerium (2026 aktualisiert). Tout savoir sur la facturation électronique pour les entreprises. ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5 ↩6 ↩7 ↩8 ↩9 ↩10
-
Französische Steuerverwaltung, DGFiP (aktualisiert am 26. Mai 2026). Je découvre la facturation électronique. ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5 ↩6 ↩7 ↩8 ↩9 ↩10 ↩11 ↩12 ↩13
-
Französische Steuerverwaltung, DGFiP. Facturation électronique et plateformes agréées. ↩ ↩2 ↩3 ↩4 ↩5
-
Französische Steuerverwaltung, DGFiP (2025). Formats de facture électronique compatibles avec la réforme (UBL/CII/Factur-X). ↩ ↩2 ↩3
-
Französische Steuerverwaltung, DGFiP. Foire aux questions – J'approfondis la facturation électronique. ↩ ↩2