Wenn Sie in Italien Rechnungen stellen, müssen Sie spezifische Vorschriften einhalten. Ob Pauschalregelung oder Normalregelung, das Verständnis dieser Anforderungen ist wesentlich.
Requisiti essenziali
USt-IdNr. und Steuernummer
Verpflichtend: Angabe der USt-IdNr. und Steuernummer von Lieferant und Kunde (für B2B).
Fortlaufende Nummer und Datum
Eindeutige fortlaufende Nummerierung und Rechnungsausstellungsdatum.
Detaillierte Beschreibung
Klare Beschreibung von Waren oder Dienstleistungen, Mengen und Stückpreisen.
Steuerbemessungsgrundlage, MwSt. und Gesamt
Aufschlüsselung nach MwSt.-Sätzen (22%, 10%, 5%, 4%, befreit). Bei Pauschalregelung: spezifischer Vermerk.
FatturaPA (B2B und ÖV)
Verpflichtende E-Rechnung über Austauschsystem (SDI) für B2B-Transaktionen und öffentliche Verwaltung.
Art des Vorgangs
Für befreite, nicht steuerbare oder außerhalb des MwSt.-Bereichs liegende Vorgänge: Naturcode angeben.
FatturaPA: E-Rechnung in Italien
Seit 2019 erfordern alle B2B-Vorgänge in Italien die Ausstellung elektronischer Rechnungen im XML-Format über das Austauschsystem (SDI). Dieses System gewährleistet steuerliche Nachverfolgbarkeit und Regelkonformität. Rechnungen müssen digital signiert sein und alle Pflichtdaten enthalten.
Errori comuni
- ✗Steuernummer des B2B-Kunden vergessen
- ✗Rechnung nicht über SDI gesendet wenn verpflichtend
- ✗Naturcode für Nicht-MwSt.-Vorgänge ausgelassen
- ✗Pauschalregelung nicht angegeben wenn zutreffend