E-Rechnungspflicht Deutschland 2025-2028: Vollständiger Zeitplan
Zuletzt aktualisiert: 20. Januar 2026
TL;DR
Die E-Rechnungspflicht in Deutschland wird schrittweise eingeführt: 1. Januar 2025 - alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können (keine Ausnahmen). 1. Januar 2027 - Unternehmen mit >€800.000 Vorjahresumsatz müssen E-Rechnungen versenden. 1. Januar 2028 - alle Unternehmen müssen E-Rechnungen im B2B-Bereich versenden. Übergangsfristen erlauben PDF-Rechnungen mit Empfängerzustimmung bis Ende 2026 (alle) bzw. Ende 2027 (<€800K). Ausnahmen: B2C-Rechnungen, Kleinunternehmer nach §19 UStG (§34a UStDV), grenzüberschreitende Rechnungen.
Einleitung
Die schrittweise Einführung der E-Rechnungspflicht in Deutschland sorgt für erhebliche Verwirrung: 2025? 2027? 2028? Welche Frist gilt für mich?
Dieser Leitfaden klärt alle Fristen, Übergangsregelungen und Ausnahmen. Sie erfahren genau, wann Sie was tun müssen - abhängig von Ihrem Umsatz und Ihrer Unternehmenssituation.
Grundlage: Das Wachstumschancengesetz1 hat die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich eingeführt. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat im Oktober 2025 weitere Klarstellungen veröffentlicht2.
Überblick: Die drei Phasen
Die E-Rechnungspflicht wird in Deutschland in drei Phasen eingeführt:
Phase 1 (ab 1.1.2025): Empfangspflicht für ALLE
Wer: Alle Unternehmen im B2B-Bereich Was: Müssen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können Keine Ausnahmen: Gilt auch für Kleinunternehmer, Freiberufler, Einzelunternehmer
Phase 2 (ab 1.1.2027): Versandpflicht große Unternehmen
Wer: Unternehmen mit >€800.000 Vorjahresumsatz Was: Müssen E-Rechnungen versenden Übergang: <€800K dürfen noch PDF versenden (mit Zustimmung)
Phase 3 (ab 1.1.2028): Versandpflicht für ALLE
Wer: Alle Unternehmen im B2B-Bereich Was: Müssen E-Rechnungen versenden Ausnahme: Kleinunternehmer nach §19 UStG (§34a UStDV)
Visuelle Timeline:
2025 2026 2027 2028
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↓ ↓ ↓
EMPFANG >€800K ALLE
ALLE VERSAND VERSAND
(außer KU*) (außer KU*)
* KU = Kleinunternehmer nach §19 UStG
Die Übergangsfristen überlappen sich - das schafft Verwirrung. Details zu jeder Phase folgen.
1. Januar 2025: Empfangspflicht für alle
Was ändert sich?
Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen im B2B-Bereich in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und die enthaltenen Daten automatisiert zu verarbeiten3.
Wer ist betroffen:
- ✅ Alle Unternehmen (GmbH, AG, UG, OHG, KG, etc.)
- ✅ Einzelunternehmer und Freiberufler
- ✅ Kleinunternehmer nach §19 UStG
- ✅ Start-ups und Neugründungen
- ❌ Nicht betroffen: Rechnungen an Privatkunden (B2C)
Technische Anforderungen
Was "empfangen können" bedeutet:
-
Format-Unterstützung:
- XRechnung (strukturiertes XML)
- ZUGFeRD (Hybrid: PDF mit eingebettetem XML)
- Beide Formate müssen verarbeitet werden können
-
Automatisierte Verarbeitung:
- Daten müssen automatisch auslesbar sein
- Kein manuelles Abtippen erforderlich
- Integration in Buchhaltungssoftware empfohlen
-
Keine Portal-Pflicht:
- E-Mail-Empfang reicht aus
- Kein spezielles Portal notwendig
- Einfache Lösung: E-Mail + Software
Was müssen Sie tun?
Minimal-Setup (ausreichend):
- ✅ E-Mail-Adresse, die XML- und PDF-Anhänge empfangen kann
- ✅ Software zum Öffnen von XRechnung/ZUGFeRD (kostenlose Viewer verfügbar)
- ✅ Speichermöglichkeit für 10 Jahre (GoBD-Archivierung)
Empfohlenes Setup:
- ✅ Buchhaltungssoftware mit E-Rechnungs-Import (Lexoffice, DATEV, sevDesk)
- ✅ Automatische Übernahme der Daten
- ✅ GoBD-konforme digitale Archivierung
Lieferanten informieren:
- Teilen Sie Ihren Lieferanten mit, dass Sie E-Rechnungen empfangen können
- Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an
- Klären Sie bevorzugtes Format (XRechnung oder ZUGFeRD)
Versand in 2025: Übergangsregelung
Wichtig: Während die Empfangspflicht sofort gilt, gibt es beim Versand Übergangsfristen.
Bis 31. Dezember 2026 dürfen alle Unternehmen noch:
- ✅ PDF-Rechnungen versenden (mit Zustimmung des Empfängers)
- ✅ Papierrechnungen versenden (mit Zustimmung)
- ✅ EDI-Rechnungen versenden (elektronischer Datenaustausch)
- ✅ Freiwillig E-Rechnungen versenden (empfohlen)
"Zustimmung" bedeutet:
- Ausdrückliche Zustimmung (schriftlich oder mündlich)
- Oder: Stillschweigende Zustimmung (Empfänger akzeptiert PDF ohne Einwand)
Tipp: Fragen Sie größere Kunden aktiv, ob sie E-Rechnungen bevorzugen. Viele Unternehmen stellen bereits jetzt um.
Strafen bei Nichtbeachtung
Empfang verweigern:
- Wenn ein Lieferant Ihnen ab 1.1.2025 eine E-Rechnung sendet, müssen Sie diese annehmen
- Ablehnung kann zu Problemen beim Vorsteuerabzug führen
- Empfänger kann nicht-elektronische Rechnungen ab 2025 rechtlich ablehnen
Aber: In der Praxis wird es 2025 noch Toleranz geben, da viele Unternehmen Zeit zur Umstellung brauchen.
1. Januar 2027: Versandpflicht >€800.000 Umsatz
Wer ist betroffen?
Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als €800.000 E-Rechnungen im B2B-Bereich versenden4.
Berechnung "Vorjahresumsatz":
- Für 2027: Umsatz des Jahres 2026
- Für 2028: Umsatz des Jahres 2027
- Gesamtumsatz (nicht nur B2B-Umsatz)
Beispiel:
- Ihr Umsatz 2026: €850.000
- Dann müssen Sie ab 1.1.2027 E-Rechnungen versenden
- Grenze wird jährlich neu geprüft
Was müssen diese Unternehmen tun?
Ab 1. Januar 2027:
- ✅ Alle B2B-Rechnungen müssen als E-Rechnung versendet werden
- ✅ Format: XRechnung oder ZUGFeRD (EN 16931-konform)
- ✅ Keine PDF-Only-Rechnungen mehr (außer mit Ausnahmen)
Software-Anforderungen:
- E-Rechnungs-Software, die XRechnung oder ZUGFeRD erstellt
- Automatischer Versand per E-Mail oder Portal
- GoBD-konforme Archivierung
Beliebte Software-Optionen:
- DATEV Unternehmen Online
- Lexoffice
- sevDesk
- SAP, Microsoft Dynamics (für große Unternehmen)
Übergangsregelung bis Ende 2027 (<€800K)
Unternehmen mit weniger als €800.000 Vorjahresumsatz haben eine längere Übergangsfrist:
Bis 31. Dezember 2027 dürfen Sie noch:
- ✅ PDF-Rechnungen versenden (mit Zustimmung)
- ✅ Papierrechnungen versenden (mit Zustimmung)
- ✅ EDI-Rechnungen versenden
Ab 1. Januar 2028: Auch diese Unternehmen müssen E-Rechnungen versenden (siehe nächster Abschnitt).
Was passiert bei Nichteinhaltung?
Strafen ab 2027:
- Bußgelder bis zu €5.000 möglich
- Kunde kann nicht-konforme Rechnung ablehnen
- Probleme beim Vorsteuerabzug beim Kunden
- Verzögerte Zahlungen
Praxis 2027:
- Anfangs wahrscheinlich noch Toleranz
- Ab Mitte 2027 strengere Kontrolle erwartet
- Große Unternehmen (Kunden) werden E-Rechnungen einfordern
1. Januar 2028: Vollständige Pflicht für alle
Was ändert sich?
Ab dem 1. Januar 2028 müssen alle Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen versenden - unabhängig vom Umsatz5.
Wer ist betroffen:
- ✅ Alle Unternehmen mit B2B-Umsätzen
- ✅ Auch kleine Unternehmen (<€800K)
- ✅ Freiberufler im B2B-Bereich
- ✅ Start-ups und Neugründungen
- ❌ Ausnahme: Kleinunternehmer nach §19 UStG (siehe §34a UStDV)
Ende der Übergangsfristen
Was ab 2028 NICHT mehr erlaubt ist:
- ❌ PDF-Rechnungen im B2B (außer Ausnahmen)
- ❌ Papierrechnungen im B2B (außer Ausnahmen)
- ❌ EDI-Rechnungen, die nicht EN 16931-konform sind
Was ab 2028 Pflicht ist:
- ✅ E-Rechnungen in XRechnung oder ZUGFeRD
- ✅ EN 16931-Konformität
- ✅ Elektronischer Versand (E-Mail, Portal, EDI)
Wer ist ausgenommen?
Auch ab 2028 keine E-Rechnungspflicht für:
-
Kleinunternehmer nach §19 UStG
- Umsatz ≤€22.000 (Vorjahr) und ≤€50.000 (erwartet laufendes Jahr)
- Befreiung durch §34a UStDV
- Dürfen weiterhin PDF/Papier versenden
-
B2C-Rechnungen
- Rechnungen an Privatkunden (Endverbraucher)
- Komplett von E-Rechnungspflicht ausgenommen
-
Grenzüberschreitende Rechnungen
- Export außerhalb EU: Keine E-Rechnungspflicht
- EU-Rechnungen: Aktuell noch ausgenommen (kann sich ändern)
-
Steuerfreie Umsätze (§4 Nr. 8-29 UStG)
- Beispiel: Ärzte, Heilpraktiker, Bildungseinrichtungen
- Befreiung durch §34a UStDV
Kleinbetragsrechnungen: Keine Ausnahme
Häufige Frage: Gibt es eine Bagatellgrenze?
Antwort: Nein. Auch Rechnungen unter €250 müssen als E-Rechnung versendet werden (im B2B-Bereich).
Einzige Ausnahme: Kleinunternehmer nach §19 UStG dürfen auch kleine Rechnungen als PDF versenden.
Sonderfälle und Ausnahmen
B2C-Rechnungen (an Privatpersonen)
Wichtig: Rechnungen an Endverbraucher (B2C) sind komplett von der E-Rechnungspflicht ausgenommen.
Was das bedeutet:
- Friseur, Handwerker, Einzelhändler: Keine E-Rechnungspflicht für Privatkunden
- PDF- und Papierrechnungen weiterhin erlaubt
- Gilt auch ab 2028
Aber: Sobald Sie an Unternehmen (B2B) verkaufen, gelten die Fristen.
Grenzüberschreitende Rechnungen
EU-Rechnungen:
- Aktuell noch von der E-Rechnungspflicht ausgenommen
- PDF-Rechnungen an EU-Länder weiterhin möglich
- Aber: EU arbeitet an Harmonisierung - Änderung wahrscheinlich ab 2027/2028
Export außerhalb EU:
- Keine E-Rechnungspflicht
- PDF- und Papierrechnungen erlaubt
Achtung: Reverse-Charge-Rechnungen (innergemeinschaftliche Lieferungen) können unterschiedlich behandelt werden - Steuerberater konsultieren!
EDI-Rechnungen
Was ist EDI?
- Electronic Data Interchange
- Elektronischer Datenaustausch zwischen Unternehmenssystemen
- Weit verbreitet in Logistik, Handel, Automotive
Regelung:
- Bis Ende 2027: EDI-Rechnungen weiterhin erlaubt (auch wenn nicht EN 16931-konform)
- Ab 1. Januar 2028: EDI-Rechnungen müssen EN 16931-konform sein
Tipp: Wenn Sie EDI nutzen, prüfen Sie mit Ihrem EDI-Anbieter die EN 16931-Konformität.
Kleinunternehmer nach §19 UStG
Sonderregelung §34a UStDV:
- Kleinunternehmer sind vom Versand von E-Rechnungen befreit
- Gilt dauerhaft (auch ab 2028)
- Aber: Müssen E-Rechnungen empfangen können (ab 1.1.2025)
Siehe auch: Unseren detaillierten Artikel "E-Rechnung für Kleinunternehmer"
Praktische Vorbereitung: Was tun?
Nutzen Sie diese Checkliste, um sich rechtzeitig vorzubereiten:
2025 (jetzt sofort)
-
Empfang sicherstellen
- E-Mail-Adresse für E-Rechnungen einrichten
- Software zum Öffnen von XRechnung/ZUGFeRD installieren
- Lieferanten über E-Rechnungs-Empfang informieren
-
GoBD-Archivierung planen
- Wo speichern Sie E-Rechnungen für 10 Jahre?
- Buchhaltungssoftware oder manueller Ordner?
- Backup-Strategie festlegen
-
Ist-Analyse
- Wie viele Rechnungen versenden Sie pro Monat/Jahr?
- Welche Kunden (B2B vs B2C)?
- Aktuelles Rechnungstool ausreichend?
2026 (Vorbereitung Umstellung)
-
Umsatz prüfen
- Liegt Ihr Vorjahresumsatz (2025) über €800.000?
- Falls ja: Versandpflicht ab 1.1.2027
- Falls nein: Versandpflicht ab 1.1.2028
-
Software auswählen
- E-Rechnungs-Software evaluieren
- Testzugänge anlegen (Lexoffice, sevDesk, DATEV)
- Kosten-Nutzen-Analyse
-
Mitarbeiter schulen
- Buchhaltung auf E-Rechnungen vorbereiten
- Workflows anpassen
- Test-E-Rechnungen versenden
2027 (falls >€800K Umsatz)
-
Go-Live E-Rechnungsversand
- Software produktiv schalten
- Erste E-Rechnungen versenden
- Kunden informieren
-
Monitoring
- Funktionieren E-Rechnungen beim Kunden?
- Zahlungseingänge normal?
- Fehlerquellen identifizieren
Vor 2028 (alle Unternehmen <€800K)
-
Spätestens jetzt umstellen
- Alle B2B-Rechnungen als E-Rechnung
- PDF/Papier nur noch für B2C
- Vollständige Compliance sicherstellen
-
Steuerberater-Check
- Sind alle Rechnungen konform?
- GoBD-Archivierung korrekt?
- Sonderfälle geklärt?
Häufige Fehler vermeiden
Fehler 1: "Ich warte bis 2027/2028"
Problem: Software-Umstellung braucht Zeit. Schulung der Mitarbeiter braucht Zeit. Testen mit Kunden braucht Zeit.
Besser: Beginnen Sie 2025 mit dem Empfang, testen Sie 2026 den Versand freiwillig. So sind Sie 2027/2028 entspannt bereit.
Fehler 2: "PDF ist doch auch elektronisch"
Problem: PDF ohne strukturierte Daten (XML) gilt NICHT als E-Rechnung im Sinne des Gesetzes.
Lösung: ZUGFeRD kombiniert PDF mit XML - beste Lösung für viele Unternehmen.
Fehler 3: "Kleinunternehmer müssen nichts tun"
Problem: Kleinunternehmer müssen ab 1.1.2025 E-Rechnungen empfangen können.
Lösung: Auch Kleinunternehmer brauchen E-Mail + Viewer/Software zum Empfang.
Fehler 4: "€800K-Grenze gilt für B2B-Umsatz"
Problem: Die €800.000-Grenze bezieht sich auf den Gesamtumsatz (Vorjahr), nicht nur B2B.
Lösung: Prüfen Sie Ihren Gesamtumsatz des Vorjahres.
Fehler 5: "EDI ist sicher bis 2028"
Problem: EDI-Rechnungen müssen ab 1.1.2028 EN 16931-konform sein.
Lösung: Klären Sie mit Ihrem EDI-Anbieter die Konformität frühzeitig.
Zusammenfassung: Wer muss wann was?
Alle Unternehmen
Ab 1.1.2025:
- ✅ E-Rechnungen empfangen können (B2B)
Unternehmen >€800.000 Umsatz
Ab 1.1.2027:
- ✅ E-Rechnungen versenden (B2B)
Alle Unternehmen <€800.000 Umsatz (außer Kleinunternehmer)
Ab 1.1.2028:
- ✅ E-Rechnungen versenden (B2B)
Kleinunternehmer nach §19 UStG
Ab 1.1.2025:
- ✅ E-Rechnungen empfangen können
Dauerhaft:
- ❌ Keine Versandpflicht (§34a UStDV)
B2C-Rechnungen
Dauerhaft:
- ❌ Keine E-Rechnungspflicht
Fazit
Die schrittweise Einführung der E-Rechnungspflicht gibt Unternehmen Zeit zur Vorbereitung:
2025: Empfang vorbereiten (alle) 2026: Versand testen (freiwillig) 2027: Versand Pflicht (>€800K) 2028: Versand Pflicht (alle außer Kleinunternehmer)
Wichtigster Tipp: Warten Sie nicht bis zur letzten Minute. Beginnen Sie 2025 mit dem Empfang, testen Sie 2026 freiwillig den Versand. So vermeiden Sie Stress und Strafen.
Die E-Rechnung ist die Zukunft - nutzen Sie die Übergangszeit zur entspannten Vorbereitung.
Quellen
Erstellen Sie konforme E-Rechnungen mit Compliant Invoice – kostenlos, einfach, DSGVO-konform.