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E-Rechnung Kleinunternehmer 2026: Sonderregeln & Fristen

By Compliant Invoice Team10 min read

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E-Rechnung Kleinunternehmer 2026: Sonderregeln & Fristen

Zuletzt aktualisiert: 20. Januar 2026

TL;DR

Kleinunternehmer nach §19 UStG sind durch §34a UStDV von der E-Rechnungspflicht beim Versand befreit, müssen aber ab 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen können. Die €800.000-Umsatzgrenze regelt eine andere Gruppe: Unternehmen mit >€800K müssen ab 2027 E-Rechnungen versenden, <€800K erst ab 2028. B2C-Rechnungen (an Verbraucher) bleiben von der E-Rechnungspflicht ausgenommen. Wichtig: Kleinunternehmer-Status und €800K-Grenze sind zwei verschiedene Regelungen.



Einleitung

Die E-Rechnungspflicht in Deutschland sorgt bei vielen Kleinunternehmern für Verwirrung. Bin ich betroffen? Muss ich teure Software kaufen? Was gilt für mich als Kleinunternehmer nach §19 UStG?

Die gute Nachricht: Für Kleinunternehmer gibt es eine wichtige Sonderregelung im §34a der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)1. Diese befreit Sie von der Pflicht, E-Rechnungen zu versenden – Sie müssen aber E-Rechnungen empfangen können.

Zusätzlich sorgt die €800.000-Umsatzgrenze für Verwirrung, die eine völlig andere Regelung betrifft und nichts mit dem Kleinunternehmer-Status zu tun hat.

Dieser Leitfaden erklärt alle Sonderregeln, Fristen und praktischen Schritte für Kleinunternehmer.


Wer ist betroffen? Die drei Kategorien

Die E-Rechnungspflicht in Deutschland schafft drei verschiedene Unternehmensgruppen mit unterschiedlichen Verpflichtungen:

1. Kleinunternehmer nach §19 UStG

Definition: Unternehmer mit einem Vorjahresumsatz von maximal €22.000 und einem prognostizierten Umsatz im laufenden Jahr von maximal €50.000 können die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG nutzen2.

Besonderheit:

  • Befreiung von der Umsatzsteuer
  • Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen
  • Wichtig: Sonderregelung bei E-Rechnungen (siehe §34a UStDV)

Was gilt für E-Rechnungen:

  • Empfang: Müssen E-Rechnungen empfangen können (ab 1.1.2025)
  • Versand: Befreit von der Pflicht zum E-Rechnungsversand (§34a UStDV)
  • ⚠️ Ausnahme: Gilt nur für B2B-Rechnungen; B2C bleibt ohnehin ausgenommen

2. Kleine und mittlere Unternehmen (< €800.000 Umsatz)

Definition: Unternehmen mit Vorjahresumsatz unter €800.000, aber über der Kleinunternehmer-Grenze (also €22.000-€800.000).

Was gilt:

  • Empfang: Müssen E-Rechnungen empfangen können (ab 1.1.2025)
  • Versand: Übergangsfrist bis 31.12.2027 (können weiter PDF versenden mit Zustimmung)
  • 📅 Ab 1.1.2028: Pflicht zum E-Rechnungsversand

3. Große Unternehmen (> €800.000 Umsatz)

Definition: Unternehmen mit Vorjahresumsatz über €800.000.

Was gilt:

  • Empfang: Müssen E-Rechnungen empfangen können (ab 1.1.2025)
  • 📅 Versand: Pflicht zum E-Rechnungsversand ab 1.1.2027

Wichtig: Die €800.000-Grenze ist völlig unabhängig vom Kleinunternehmer-Status. Ein Kleinunternehmer mit €20.000 Umsatz fällt in Kategorie 1, ein Unternehmen mit €500.000 Umsatz in Kategorie 2.


§34a UStDV: Die Kleinunternehmer-Ausnahme

Das Jahressteuergesetz 2024 hat mit §34a UStDV eine wichtige Ausnahme für Kleinunternehmer geschaffen3:

Wer ist ausgenommen?

Von der E-Rechnungspflicht beim Versand befreit sind:

  1. Kleinunternehmer nach §19 UStG

    • Umsatz ≤ €22.000 (Vorjahr) und ≤ €50.000 (laufendes Jahr erwartet)
    • Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen
  2. Unternehmer mit steuerfreien Umsätzen nach §4 Nr. 8-29 UStG

    • Beispiele: Ärzte, Heilpraktiker, bestimmte Bildungseinrichtungen
    • Umsätze sind umsatzsteuerfrei

Was bedeutet "ausgenommen"?

  • Keine Pflicht zum Versand von E-Rechnungen
  • Dürfen weiterhin PDF-Rechnungen oder Papierrechnungen ausstellen
  • ⚠️ Aber: Müssen trotzdem E-Rechnungen empfangen können

Was die Ausnahme NICHT bedeutet

Häufige Missverständnisse:

  1. "Kleinunternehmer müssen gar nichts tun"

    • ❌ Falsch: Empfangspflicht gilt ab 1.1.2025!
  2. "Kleinunternehmer dürfen keine E-Rechnungen versenden"

    • ❌ Falsch: Sie dürfen, müssen aber nicht
  3. "€800K-Grenze gilt nicht für Kleinunternehmer"

    • ❌ Falsch: Kleinunternehmer liegen per Definition unter €22K, also irrelevant

Zeitplan für Kleinunternehmer

Hier ist der detaillierte Zeitplan, was wann für Kleinunternehmer gilt:

Ab 1. Januar 2025: Empfangspflicht für ALLE

Was ändert sich:

  • Alle Unternehmen im B2B-Bereich müssen E-Rechnungen empfangen können
  • Auch Kleinunternehmer sind betroffen
  • Keine Ausnahmen beim Empfang
  • Gilt nur für B2B-Transaktionen (nicht B2C)

Technische Anforderungen:

  • E-Mail-Postfach, das XML- oder PDF-Anhänge empfangen kann
  • XRechnung- oder ZUGFeRD-Format akzeptieren
  • Automatisierte Verarbeitung ermöglichen (kein manuelles Abtippen nötig)

Was Kleinunternehmer tun müssen:

  • ✅ Sicherstellen, dass E-Mail-Empfang funktioniert
  • ✅ Lieferanten informieren, dass E-Rechnungen empfangen werden können
  • ✅ Optional: Buchhaltungssoftware prüfen (viele unterstützen bereits E-Rechnungen)

Versand in 2025-2026:

  • Kleinunternehmer dürfen weiterhin PDF oder Papier versenden (§34a UStDV)
  • Keine Pflicht zum E-Rechnungsversand
  • Können freiwillig E-Rechnungen versenden

2025-2026: Übergangsphase

Für Kleinunternehmer ändert sich nichts beim Versand:

  • ✅ PDF-Rechnungen erlaubt
  • ✅ Papierrechnungen erlaubt
  • ✅ E-Rechnungen freiwillig möglich

Für andere Unternehmen (>€22K Umsatz):

  • PDF-Rechnungen mit Zustimmung des Empfängers erlaubt
  • E-Rechnungen empfohlen für Zukunftssicherheit

Ab 1. Januar 2027: €800K-Grenze tritt in Kraft

Betrifft Kleinunternehmer nicht direkt, da sie unter €22K Umsatz liegen.

Aber wichtig zu wissen:

  • Unternehmen mit >€800K Umsatz müssen E-Rechnungen versenden
  • Kleinunternehmer werden diese E-Rechnungen häufiger empfangen

Ab 1. Januar 2028: Volle Pflicht für alle (außer Kleinunternehmer)

Was ändert sich:

  • Alle Unternehmen (auch <€800K) müssen E-Rechnungen im B2B versenden
  • Ausnahme: Kleinunternehmer nach §19 UStG bleiben ausgenommen (§34a UStDV)

Für Kleinunternehmer:

  • ✅ Weiterhin keine Versandpflicht
  • ✅ PDF/Papier bleibt erlaubt
  • ⚠️ Können freiwillig umsteigen (empfehlenswert für Professionalisierung)

Empfang von E-Rechnungen: Was muss ich tun?

Als Kleinunternehmer müssen Sie ab 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen können. Hier ist, was das praktisch bedeutet:

Minimale technische Anforderungen

Was Sie brauchen:

  1. E-Mail-Adresse, die XML- oder PDF-Anhänge empfangen kann
  2. Software, die XRechnung (XML) oder ZUGFeRD (PDF mit XML) öffnen kann
  3. Möglichkeit zur digitalen Archivierung (GoBD-konform, 10 Jahre)

Was Sie NICHT brauchen:

  • ❌ Keine teure Spezial-Software erforderlich
  • ❌ Kein Portal-Zugang notwendig
  • ❌ Keine automatische Verarbeitung zwingend (empfohlen aber)

Praktische Optionen für Kleinunternehmer

Option 1: Minimallösung (kostenlos)

  • E-Mail-Empfang mit Outlook, Gmail, etc.
  • XRechnung mit kostenlosem Viewer öffnen (z.B. Mustang Project Viewer)
  • Manuelle Eingabe in eigene Buchhaltung
  • Speicherung auf Festplatte/Cloud (10 Jahre Aufbewahrung)

Vorteile: Kostenlos, einfach Nachteile: Zeitaufwendig, keine Automatisierung

Option 2: Buchhaltungssoftware (€10-30/Monat)

  • Lexoffice, sevDesk, Billomat
  • Automatischer E-Rechnungsempfang und -verarbeitung
  • GoBD-konforme Archivierung inklusive
  • Daten werden automatisch übernommen

Vorteile: Zeitsparend, professionell, GoBD-konform Nachteile: Monatliche Kosten

Option 3: Steuerberater-Anbindung (€15-50/Monat)

  • DATEV Unternehmen Online
  • Direkte Anbindung an Steuerberater
  • E-Rechnungen landen automatisch beim Steuerberater

Vorteile: Beste Integration, weniger Arbeit Nachteile: Höhere Kosten

Aufbewahrungspflicht

Wichtig: E-Rechnungen müssen 10 Jahre digital aufbewahrt werden (GoBD)4.

Was das bedeutet:

  • Original-Format beibehalten (XML/ZUGFeRD)
  • Unveränderbar archivieren
  • Jederzeit lesbar machen können
  • Bei Prüfung dem Finanzamt vorlegen können

Lösung: Buchhaltungssoftware übernimmt dies automatisch. Bei manueller Speicherung: strukturierter Ordner mit Backup.


Versand von E-Rechnungen: Freiwillig für Kleinunternehmer

Obwohl Sie als Kleinunternehmer nicht verpflichtet sind, E-Rechnungen zu versenden, kann es sinnvoll sein:

Vorteile von E-Rechnungen (auch für Kleinunternehmer)

  1. Schnellere Zahlung

    • E-Rechnungen werden im Durchschnitt 5-7 Tage schneller bezahlt
    • Automatische Verarbeitung beim Kunden
  2. Professionalität

    • Moderne, zukunftssichere Arbeitsweise
    • Besseres Image bei größeren Kunden
  3. Kostenersparnis

    • Keine Druck- und Portokosten
    • Weniger Zeitaufwand
  4. Vorbereitung

    • Falls Ihr Umsatz über €22K steigt, sind Sie bereits vorbereitet

Software-Optionen für Kleinunternehmer

Kostenlose Tools:

  • Mustang Project (Open Source): Erstellt ZUGFeRD-PDFs
  • XRechnung Online-Generatoren: Verschiedene kostenlose Tools

Bezahlbare Software (€10-30/Monat):

  • Lexoffice: Einfach, intuitiv, mit E-Rechnung
  • sevDesk: Gut für Kleinunternehmer, ab €9,90/Monat
  • Billomat: Professionell, ab €19/Monat

Was Kleinunternehmer wirklich brauchen:

  • Tool, das ZUGFeRD oder XRechnung erstellen kann
  • E-Mail-Versand
  • GoBD-konforme Archivierung
  • Einfache Bedienung

Tipp: Viele dieser Tools bieten kostenlose Testphasen. Probieren Sie aus, ob E-Rechnungsversand für Sie Sinn macht.


Sonderfälle und Ausnahmen

B2C-Rechnungen (an Verbraucher)

Wichtig: Rechnungen an Privatpersonen (Endverbraucher) sind von der E-Rechnungspflicht komplett ausgenommen5.

Was das bedeutet:

  • Kleinunternehmer, die nur an Endverbraucher verkaufen, sind gar nicht betroffen
  • Beispiele: Friseur, Handwerker für Privatkunden, Einzelhändler
  • PDF- und Papierrechnungen bleiben erlaubt

Aber: Sobald Sie an Unternehmen (B2B) verkaufen, müssen Sie E-Rechnungen empfangen können (ab 1.1.2025).

Grenzüberschreitende Rechnungen

EU-Rechnungen:

  • Aktuell noch von der E-Rechnungspflicht ausgenommen
  • Wird voraussichtlich in Zukunft geändert (EU-Harmonisierung)
  • PDF-Rechnungen an EU-Länder derzeit weiter möglich

Export außerhalb EU:

  • Keine E-Rechnungspflicht
  • PDF- und Papierrechnungen erlaubt

Kleinbetragsrechnungen

Häufige Frage: Gibt es eine Bagatellgrenze für E-Rechnungen?

Antwort: Nein. Auch Rechnungen unter €250 müssen als E-Rechnung versendet werden (wenn keine Kleinunternehmer-Ausnahme greift).

Für Kleinunternehmer: Irrelevant, da Sie ohnehin von der Versandpflicht befreit sind.


Praktische Checkliste für Kleinunternehmer

Nutzen Sie diese Checkliste, um sicherzustellen, dass Sie konform sind:

Sofort (Ab 1.1.2025)

  • Prüfen: Bin ich Kleinunternehmer nach §19 UStG?

    • Umsatz Vorjahr ≤ €22.000
    • Erwarteter Umsatz laufendes Jahr ≤ €50.000
  • E-Mail-Empfang sicherstellen

    • E-Mail-Adresse funktioniert
    • XML- und PDF-Anhänge können empfangen werden
    • Lieferanten über E-Mail-Adresse informieren
  • Optional: Software prüfen

    • Nutzen Sie bereits Buchhaltungssoftware?
    • Unterstützt diese E-Rechnungen?
    • Falls nein: Kostenlose Tools testen (Mustang Viewer)

Mittelfristig (2025-2026)

  • Archivierung planen

    • Wo speichern Sie E-Rechnungen für 10 Jahre?
    • GoBD-konforme Lösung wählen
    • Backup-Strategie festlegen
  • Optional: E-Rechnungsversand testen

    • Kostenlose Tools ausprobieren
    • Vorteile für Ihr Geschäft bewerten
    • Bei größeren Kunden nachfragen, ob E-Rechnung bevorzugt wird
  • Steuerberater konsultieren

    • Besprechen Sie Ihre spezifische Situation
    • Klären Sie Fragen zu §34a UStDV
    • Prüfen Sie DATEV-Anbindung falls sinnvoll

Langfristig (2027-2028)

  • Falls Umsatz steigt: Auf Grenzwerte achten

    • Über €22K → Verlust Kleinunternehmer-Status
    • Über €50K erwartet → Verlust Kleinunternehmer-Status
    • Dann E-Rechnungspflicht beachten!
  • Marktentwicklung beobachten

    • Werden E-Rechnungen Standard in Ihrer Branche?
    • Verlangen Kunden zunehmend E-Rechnungen?
    • Freiwilliger Umstieg erwägenswert?

Zusammenfassung

Als Kleinunternehmer nach §19 UStG genießen Sie eine wichtige Sonderregelung:

Was Sie MÜSSEN:

  • ✅ E-Rechnungen empfangen können (ab 1.1.2025)
  • ✅ 10 Jahre digitale Archivierung (GoBD-konform)

Was Sie NICHT müssen:

  • ❌ E-Rechnungen versenden (§34a UStDV befreit Sie)
  • ❌ Teure Software kaufen (E-Mail + Viewer reicht)

Was Sie DÜRFEN:

  • ✅ Weiterhin PDF-Rechnungen versenden
  • ✅ Weiterhin Papierrechnungen versenden
  • ✅ Freiwillig auf E-Rechnungen umsteigen

Die €800.000-Grenze betrifft Sie nicht, da Kleinunternehmer per Definition unter €22.000 Umsatz liegen.

Wichtigster Tipp: Stellen Sie sicher, dass Sie ab 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen können. Das reicht als Kleinunternehmer vorerst aus. Der Rest ist optional.


Quellen


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Footnotes

  1. E-Rechnung für Kleinunternehmer: Welche Sonderregeln gelten 2026?

  2. Bundesfinanzministerium - FAQ E-Rechnung (Stand Oktober 2025)

  3. IHK Frankfurt - E-Rechnungspflicht ab 2025

  4. Steuerberater Braun - E-Rechnung 2026 Pflicht: Formate, Übergangsfristen

  5. IHK Darmstadt - E-Rechnung (B2B) seit 2025

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