E-Rechnung Kleinunternehmer 2026: Sonderregeln & Fristen
Zuletzt aktualisiert: 20. Januar 2026
TL;DR
Kleinunternehmer nach §19 UStG sind durch §34a UStDV von der E-Rechnungspflicht beim Versand befreit, müssen aber ab 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen können. Die €800.000-Umsatzgrenze regelt eine andere Gruppe: Unternehmen mit >€800K müssen ab 2027 E-Rechnungen versenden, <€800K erst ab 2028. B2C-Rechnungen (an Verbraucher) bleiben von der E-Rechnungspflicht ausgenommen. Wichtig: Kleinunternehmer-Status und €800K-Grenze sind zwei verschiedene Regelungen.
Einleitung
Die E-Rechnungspflicht in Deutschland sorgt bei vielen Kleinunternehmern für Verwirrung. Bin ich betroffen? Muss ich teure Software kaufen? Was gilt für mich als Kleinunternehmer nach §19 UStG?
Die gute Nachricht: Für Kleinunternehmer gibt es eine wichtige Sonderregelung im §34a der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)1. Diese befreit Sie von der Pflicht, E-Rechnungen zu versenden – Sie müssen aber E-Rechnungen empfangen können.
Zusätzlich sorgt die €800.000-Umsatzgrenze für Verwirrung, die eine völlig andere Regelung betrifft und nichts mit dem Kleinunternehmer-Status zu tun hat.
Dieser Leitfaden erklärt alle Sonderregeln, Fristen und praktischen Schritte für Kleinunternehmer.
Wer ist betroffen? Die drei Kategorien
Die E-Rechnungspflicht in Deutschland schafft drei verschiedene Unternehmensgruppen mit unterschiedlichen Verpflichtungen:
1. Kleinunternehmer nach §19 UStG
Definition: Unternehmer mit einem Vorjahresumsatz von maximal €22.000 und einem prognostizierten Umsatz im laufenden Jahr von maximal €50.000 können die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG nutzen2.
Besonderheit:
- Befreiung von der Umsatzsteuer
- Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen
- Wichtig: Sonderregelung bei E-Rechnungen (siehe §34a UStDV)
Was gilt für E-Rechnungen:
- ✅ Empfang: Müssen E-Rechnungen empfangen können (ab 1.1.2025)
- ❌ Versand: Befreit von der Pflicht zum E-Rechnungsversand (§34a UStDV)
- ⚠️ Ausnahme: Gilt nur für B2B-Rechnungen; B2C bleibt ohnehin ausgenommen
2. Kleine und mittlere Unternehmen (< €800.000 Umsatz)
Definition: Unternehmen mit Vorjahresumsatz unter €800.000, aber über der Kleinunternehmer-Grenze (also €22.000-€800.000).
Was gilt:
- ✅ Empfang: Müssen E-Rechnungen empfangen können (ab 1.1.2025)
- ⏳ Versand: Übergangsfrist bis 31.12.2027 (können weiter PDF versenden mit Zustimmung)
- 📅 Ab 1.1.2028: Pflicht zum E-Rechnungsversand
3. Große Unternehmen (> €800.000 Umsatz)
Definition: Unternehmen mit Vorjahresumsatz über €800.000.
Was gilt:
- ✅ Empfang: Müssen E-Rechnungen empfangen können (ab 1.1.2025)
- 📅 Versand: Pflicht zum E-Rechnungsversand ab 1.1.2027
Wichtig: Die €800.000-Grenze ist völlig unabhängig vom Kleinunternehmer-Status. Ein Kleinunternehmer mit €20.000 Umsatz fällt in Kategorie 1, ein Unternehmen mit €500.000 Umsatz in Kategorie 2.
§34a UStDV: Die Kleinunternehmer-Ausnahme
Das Jahressteuergesetz 2024 hat mit §34a UStDV eine wichtige Ausnahme für Kleinunternehmer geschaffen3:
Wer ist ausgenommen?
Von der E-Rechnungspflicht beim Versand befreit sind:
-
Kleinunternehmer nach §19 UStG
- Umsatz ≤ €22.000 (Vorjahr) und ≤ €50.000 (laufendes Jahr erwartet)
- Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen
-
Unternehmer mit steuerfreien Umsätzen nach §4 Nr. 8-29 UStG
- Beispiele: Ärzte, Heilpraktiker, bestimmte Bildungseinrichtungen
- Umsätze sind umsatzsteuerfrei
Was bedeutet "ausgenommen"?
- ❌ Keine Pflicht zum Versand von E-Rechnungen
- ✅ Dürfen weiterhin PDF-Rechnungen oder Papierrechnungen ausstellen
- ⚠️ Aber: Müssen trotzdem E-Rechnungen empfangen können
Was die Ausnahme NICHT bedeutet
Häufige Missverständnisse:
-
"Kleinunternehmer müssen gar nichts tun"
- ❌ Falsch: Empfangspflicht gilt ab 1.1.2025!
-
"Kleinunternehmer dürfen keine E-Rechnungen versenden"
- ❌ Falsch: Sie dürfen, müssen aber nicht
-
"€800K-Grenze gilt nicht für Kleinunternehmer"
- ❌ Falsch: Kleinunternehmer liegen per Definition unter €22K, also irrelevant
Zeitplan für Kleinunternehmer
Hier ist der detaillierte Zeitplan, was wann für Kleinunternehmer gilt:
Ab 1. Januar 2025: Empfangspflicht für ALLE
Was ändert sich:
- Alle Unternehmen im B2B-Bereich müssen E-Rechnungen empfangen können
- Auch Kleinunternehmer sind betroffen
- Keine Ausnahmen beim Empfang
- Gilt nur für B2B-Transaktionen (nicht B2C)
Technische Anforderungen:
- E-Mail-Postfach, das XML- oder PDF-Anhänge empfangen kann
- XRechnung- oder ZUGFeRD-Format akzeptieren
- Automatisierte Verarbeitung ermöglichen (kein manuelles Abtippen nötig)
Was Kleinunternehmer tun müssen:
- ✅ Sicherstellen, dass E-Mail-Empfang funktioniert
- ✅ Lieferanten informieren, dass E-Rechnungen empfangen werden können
- ✅ Optional: Buchhaltungssoftware prüfen (viele unterstützen bereits E-Rechnungen)
Versand in 2025-2026:
- Kleinunternehmer dürfen weiterhin PDF oder Papier versenden (§34a UStDV)
- Keine Pflicht zum E-Rechnungsversand
- Können freiwillig E-Rechnungen versenden
2025-2026: Übergangsphase
Für Kleinunternehmer ändert sich nichts beim Versand:
- ✅ PDF-Rechnungen erlaubt
- ✅ Papierrechnungen erlaubt
- ✅ E-Rechnungen freiwillig möglich
Für andere Unternehmen (>€22K Umsatz):
- PDF-Rechnungen mit Zustimmung des Empfängers erlaubt
- E-Rechnungen empfohlen für Zukunftssicherheit
Ab 1. Januar 2027: €800K-Grenze tritt in Kraft
Betrifft Kleinunternehmer nicht direkt, da sie unter €22K Umsatz liegen.
Aber wichtig zu wissen:
- Unternehmen mit >€800K Umsatz müssen E-Rechnungen versenden
- Kleinunternehmer werden diese E-Rechnungen häufiger empfangen
Ab 1. Januar 2028: Volle Pflicht für alle (außer Kleinunternehmer)
Was ändert sich:
- Alle Unternehmen (auch <€800K) müssen E-Rechnungen im B2B versenden
- Ausnahme: Kleinunternehmer nach §19 UStG bleiben ausgenommen (§34a UStDV)
Für Kleinunternehmer:
- ✅ Weiterhin keine Versandpflicht
- ✅ PDF/Papier bleibt erlaubt
- ⚠️ Können freiwillig umsteigen (empfehlenswert für Professionalisierung)
Empfang von E-Rechnungen: Was muss ich tun?
Als Kleinunternehmer müssen Sie ab 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen können. Hier ist, was das praktisch bedeutet:
Minimale technische Anforderungen
Was Sie brauchen:
- E-Mail-Adresse, die XML- oder PDF-Anhänge empfangen kann
- Software, die XRechnung (XML) oder ZUGFeRD (PDF mit XML) öffnen kann
- Möglichkeit zur digitalen Archivierung (GoBD-konform, 10 Jahre)
Was Sie NICHT brauchen:
- ❌ Keine teure Spezial-Software erforderlich
- ❌ Kein Portal-Zugang notwendig
- ❌ Keine automatische Verarbeitung zwingend (empfohlen aber)
Praktische Optionen für Kleinunternehmer
Option 1: Minimallösung (kostenlos)
- E-Mail-Empfang mit Outlook, Gmail, etc.
- XRechnung mit kostenlosem Viewer öffnen (z.B. Mustang Project Viewer)
- Manuelle Eingabe in eigene Buchhaltung
- Speicherung auf Festplatte/Cloud (10 Jahre Aufbewahrung)
Vorteile: Kostenlos, einfach Nachteile: Zeitaufwendig, keine Automatisierung
Option 2: Buchhaltungssoftware (€10-30/Monat)
- Lexoffice, sevDesk, Billomat
- Automatischer E-Rechnungsempfang und -verarbeitung
- GoBD-konforme Archivierung inklusive
- Daten werden automatisch übernommen
Vorteile: Zeitsparend, professionell, GoBD-konform Nachteile: Monatliche Kosten
Option 3: Steuerberater-Anbindung (€15-50/Monat)
- DATEV Unternehmen Online
- Direkte Anbindung an Steuerberater
- E-Rechnungen landen automatisch beim Steuerberater
Vorteile: Beste Integration, weniger Arbeit Nachteile: Höhere Kosten
Aufbewahrungspflicht
Wichtig: E-Rechnungen müssen 10 Jahre digital aufbewahrt werden (GoBD)4.
Was das bedeutet:
- Original-Format beibehalten (XML/ZUGFeRD)
- Unveränderbar archivieren
- Jederzeit lesbar machen können
- Bei Prüfung dem Finanzamt vorlegen können
Lösung: Buchhaltungssoftware übernimmt dies automatisch. Bei manueller Speicherung: strukturierter Ordner mit Backup.
Versand von E-Rechnungen: Freiwillig für Kleinunternehmer
Obwohl Sie als Kleinunternehmer nicht verpflichtet sind, E-Rechnungen zu versenden, kann es sinnvoll sein:
Vorteile von E-Rechnungen (auch für Kleinunternehmer)
-
Schnellere Zahlung
- E-Rechnungen werden im Durchschnitt 5-7 Tage schneller bezahlt
- Automatische Verarbeitung beim Kunden
-
Professionalität
- Moderne, zukunftssichere Arbeitsweise
- Besseres Image bei größeren Kunden
-
Kostenersparnis
- Keine Druck- und Portokosten
- Weniger Zeitaufwand
-
Vorbereitung
- Falls Ihr Umsatz über €22K steigt, sind Sie bereits vorbereitet
Software-Optionen für Kleinunternehmer
Kostenlose Tools:
- Mustang Project (Open Source): Erstellt ZUGFeRD-PDFs
- XRechnung Online-Generatoren: Verschiedene kostenlose Tools
Bezahlbare Software (€10-30/Monat):
- Lexoffice: Einfach, intuitiv, mit E-Rechnung
- sevDesk: Gut für Kleinunternehmer, ab €9,90/Monat
- Billomat: Professionell, ab €19/Monat
Was Kleinunternehmer wirklich brauchen:
- Tool, das ZUGFeRD oder XRechnung erstellen kann
- E-Mail-Versand
- GoBD-konforme Archivierung
- Einfache Bedienung
Tipp: Viele dieser Tools bieten kostenlose Testphasen. Probieren Sie aus, ob E-Rechnungsversand für Sie Sinn macht.
Sonderfälle und Ausnahmen
B2C-Rechnungen (an Verbraucher)
Wichtig: Rechnungen an Privatpersonen (Endverbraucher) sind von der E-Rechnungspflicht komplett ausgenommen5.
Was das bedeutet:
- Kleinunternehmer, die nur an Endverbraucher verkaufen, sind gar nicht betroffen
- Beispiele: Friseur, Handwerker für Privatkunden, Einzelhändler
- PDF- und Papierrechnungen bleiben erlaubt
Aber: Sobald Sie an Unternehmen (B2B) verkaufen, müssen Sie E-Rechnungen empfangen können (ab 1.1.2025).
Grenzüberschreitende Rechnungen
EU-Rechnungen:
- Aktuell noch von der E-Rechnungspflicht ausgenommen
- Wird voraussichtlich in Zukunft geändert (EU-Harmonisierung)
- PDF-Rechnungen an EU-Länder derzeit weiter möglich
Export außerhalb EU:
- Keine E-Rechnungspflicht
- PDF- und Papierrechnungen erlaubt
Kleinbetragsrechnungen
Häufige Frage: Gibt es eine Bagatellgrenze für E-Rechnungen?
Antwort: Nein. Auch Rechnungen unter €250 müssen als E-Rechnung versendet werden (wenn keine Kleinunternehmer-Ausnahme greift).
Für Kleinunternehmer: Irrelevant, da Sie ohnehin von der Versandpflicht befreit sind.
Praktische Checkliste für Kleinunternehmer
Nutzen Sie diese Checkliste, um sicherzustellen, dass Sie konform sind:
Sofort (Ab 1.1.2025)
-
Prüfen: Bin ich Kleinunternehmer nach §19 UStG?
- Umsatz Vorjahr ≤ €22.000
- Erwarteter Umsatz laufendes Jahr ≤ €50.000
-
E-Mail-Empfang sicherstellen
- E-Mail-Adresse funktioniert
- XML- und PDF-Anhänge können empfangen werden
- Lieferanten über E-Mail-Adresse informieren
-
Optional: Software prüfen
- Nutzen Sie bereits Buchhaltungssoftware?
- Unterstützt diese E-Rechnungen?
- Falls nein: Kostenlose Tools testen (Mustang Viewer)
Mittelfristig (2025-2026)
-
Archivierung planen
- Wo speichern Sie E-Rechnungen für 10 Jahre?
- GoBD-konforme Lösung wählen
- Backup-Strategie festlegen
-
Optional: E-Rechnungsversand testen
- Kostenlose Tools ausprobieren
- Vorteile für Ihr Geschäft bewerten
- Bei größeren Kunden nachfragen, ob E-Rechnung bevorzugt wird
-
Steuerberater konsultieren
- Besprechen Sie Ihre spezifische Situation
- Klären Sie Fragen zu §34a UStDV
- Prüfen Sie DATEV-Anbindung falls sinnvoll
Langfristig (2027-2028)
-
Falls Umsatz steigt: Auf Grenzwerte achten
- Über €22K → Verlust Kleinunternehmer-Status
- Über €50K erwartet → Verlust Kleinunternehmer-Status
- Dann E-Rechnungspflicht beachten!
-
Marktentwicklung beobachten
- Werden E-Rechnungen Standard in Ihrer Branche?
- Verlangen Kunden zunehmend E-Rechnungen?
- Freiwilliger Umstieg erwägenswert?
Zusammenfassung
Als Kleinunternehmer nach §19 UStG genießen Sie eine wichtige Sonderregelung:
Was Sie MÜSSEN:
- ✅ E-Rechnungen empfangen können (ab 1.1.2025)
- ✅ 10 Jahre digitale Archivierung (GoBD-konform)
Was Sie NICHT müssen:
- ❌ E-Rechnungen versenden (§34a UStDV befreit Sie)
- ❌ Teure Software kaufen (E-Mail + Viewer reicht)
Was Sie DÜRFEN:
- ✅ Weiterhin PDF-Rechnungen versenden
- ✅ Weiterhin Papierrechnungen versenden
- ✅ Freiwillig auf E-Rechnungen umsteigen
Die €800.000-Grenze betrifft Sie nicht, da Kleinunternehmer per Definition unter €22.000 Umsatz liegen.
Wichtigster Tipp: Stellen Sie sicher, dass Sie ab 1. Januar 2025 E-Rechnungen empfangen können. Das reicht als Kleinunternehmer vorerst aus. Der Rest ist optional.
Quellen
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