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Mandatory Information on Invoices in Germany

Complete guide to legal requirements for your invoices and estimates

DeutschlandEUReu_vatLast reviewed: 2025-01-10

In Germany, invoices must comply with the Umsatzsteuergesetz (UStG). This guide details the mandatory information depending on the context (B2B, B2C, e-invoice).

⚠️ Disclaimer: This guide is provided for informational purposes only and does not constitute legal or tax advice.

37 Angaben, 12 RegelnTipp: nach Stichwort, Feldname oder Rechtsgrundlage suchen.
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B2C Deutschland

Kontext: B2C_DE

13 Angaben, 1 Regeln

Pflichtangaben

Name und Adresse des Lieferanten

Erforderlich

Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers müssen auf jeder Rechnung angegeben sein.

Bedingungen:

Immer erforderlich (außer in Kleinbetragsrechnungen)

Beispiel:

Beispiel GmbH, Musterstraße 1, 12345 Berlin

Rechtsquellen:

📖Umsatzsteuergesetz § 14 Abs. 4 Nr. 1
1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers:contentReference[oaicite:0]{index=0}
Verlasslichkeit:Hoch

Name und Adresse des Kunden

Erforderlich

Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers (Kunden) bei Rechnungen an Privatpersonen sind anzugeben, außer bei Kleinstbeträgen.

Bedingungen:

Erforderlich für Rechnungen > 250 € (nicht bei Kleinbetragsrechnungen)

Beispiel:

Max Mustermann, Kundenweg 5, 54321 Musterstadt

Rechtsquellen:

📖Umsatzsteuergesetz § 14 Abs. 4 Nr. 1
den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers:contentReference[oaicite:1]{index=1}
Verlasslichkeit:Hoch

supplier tax number or vat id

Erforderlich

Auf jeder Rechnung muss entweder die vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsstellers angegeben sein.

Bedingungen:

Immer erforderlich (eine der beiden Angaben)

Beispiel:

USt-IdNr.: DE123456789

Rechtsquellen:

📖Umsatzsteuergesetz § 14 Abs. 4 Nr. 2
2. die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:contentReference[oaicite:2]{index=2}
Verlasslichkeit:Hoch

Rechnungsdatum

Erforderlich

Das Ausstellungsdatum der Rechnung muss angegeben werden.

Bedingungen:

Immer erforderlich

Beispiel:

01.03.2025

Rechtsquellen:

📖Umsatzsteuergesetz § 14 Abs. 4 Nr. 3
3. das Ausstellungsdatum:contentReference[oaicite:3]{index=3}
Verlasslichkeit:Hoch

Rechnungsnummer

Erforderlich

Jede Rechnung muss eine einmalig vergebene, fortlaufende Rechnungsnummer zur eindeutigen Identifizierung tragen.

Bedingungen:

Immer erforderlich (fortlaufende, einmalige Nummer)

Beispiel:

RE-2025-000123

Rechtsquellen:

📖Umsatzsteuergesetz § 14 Abs. 4 Nr. 4
4. eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer):contentReference[oaicite:4]{index=4}
Verlasslichkeit:Hoch

item description

Erforderlich

Art und Umfang der Leistung: Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. Beschreibung der sonstigen Leistung.

Bedingungen:

Immer erforderlich

Beispiel:

2x Artikel A (Produktbeschreibung)

Rechtsquellen:

📖Umsatzsteuergesetz § 14 Abs. 4 Nr. 5
5. die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung:contentReference[oaicite:5]{index=5}
Verlasslichkeit:Hoch

Liefer-/Leistungsdatum

Erforderlich

Der Zeitpunkt der Lieferung oder Leistungs­erbringung ist anzugeben (falls er nicht mit dem Ausstellungsdatum übereinstimmt).

Bedingungen:

Immer erforderlich (falls nicht identisch mit Rechnungsdatum)

Beispiel:

Leistungsdatum: 28.02.2025

Rechtsquellen:

📖Umsatzsteuergesetz § 14 Abs. 4 Nr. 6
6. den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung ... sofern der Zeitpunkt der Vereinnahmung feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt:contentReference[oaicite:6]{index=6}
Verlasslichkeit:Hoch

net amount

Erforderlich

Das Entgelt (Netto-Betrag) ist nach Steuersätzen aufgeschlüsselt anzugeben. Eventuelle im Preis enthaltene Minderungen (Rabatte) sind ebenfalls auszuweisen, sofern nicht bereits abgezogen.

Bedingungen:

Immer erforderlich (Angabe je Steuersatz)

Beispiel:

Netto-Gesamtbetrag: 1000,00 €

Rechtsquellen:

📖Umsatzsteuergesetz § 14 Abs. 4 Nr. 7
7. das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt ... sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist:contentReference[oaicite:7]{index=7}
Verlasslichkeit:Hoch

vat rate

Erforderlich

Der anwendbare Umsatzsteuersatz ist anzugeben, wenn die Leistung der Steuer unterliegt. Bei steuerfreien Umsätzen entfällt die Angabe eines Steuersatzes und es ist stattdessen ein Steuerbefreiungshinweis aufzunehmen.

Bedingungen:

Erforderlich, sofern Umsatz der Umsatzsteuer unterliegt (ansonsten Hinweis auf Steuerbefreiung statt Steuersatz)

Beispiel:

19%

Rechtsquellen:

📖Umsatzsteuergesetz § 14 Abs. 4 Nr. 8
8. den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag **oder** im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass ... eine Steuerbefreiung gilt:contentReference[oaicite:8]{index=8}
Verlasslichkeit:Hoch

vat amount

Erforderlich

Der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag (Mehrwertsteuerbetrag) ist auszuweisen, falls Umsatzsteuer anfällt. Bei steuerfreien Umsätzen wird kein Steuerbetrag ausgewiesen.

Bedingungen:

Erforderlich, sofern Umsatz steuerpflichtig (nicht bei steuerfreien Umsätzen)

Beispiel:

190,00 €

Rechtsquellen:

📖Umsatzsteuergesetz § 14 Abs. 4 Nr. 8
den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag **oder** im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass ... eine Steuerbefreiung gilt:contentReference[oaicite:9]{index=9}
Verlasslichkeit:Hoch

exemption note

Ist die Leistung von der Umsatzsteuer befreit (z.B. steuerfreie Umsätze nach § 4 UStG), muss die Rechnung einen Hinweis auf die Steuerbefreiung mit Angabe der Rechtsgrundlage enthalten, anstatt eines Steuersatzes und Steuerbetrags.

Bedingungen:

Pflicht nur, wenn Umsatz steuerfrei (kein Ausweis von USt)

Beispiel:

Steuerfrei gemäß § 4 Nr. 8 UStG

Rechtsquellen:

📖Umsatzsteuergesetz § 14 Abs. 4 Nr. 8
oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass ... eine Steuerbefreiung gilt:contentReference[oaicite:10]{index=10}
Verlasslichkeit:Hoch

retention notice

Erforderlich

Bei Bauleistungen oder werkvertraglichen Leistungen an einen privaten Leistungsempfänger muss die Rechnung den Hinweis enthalten, dass der Empfänger die Rechnung zwei Jahre lang aufzubewahren hat (§ 14 Abs. 4 Nr. 9 UStG). Diese zweijährige Aufbewahrungspflicht gilt nur für nichtunternehmerische Leistungsempfänger.

Bedingungen:

Pflicht nur bei Bauleistungen an Private (nichtunternehmerische Leistungsempfänger)

Beispiel:

Hinweis: Diese Rechnung ist vom Leistungsempfänger 2 Jahre aufzubewahren.

Rechtsquellen:

📖UStAE (BMF) Abschnitt 14.5 Abs. 23
nichtunternehmerischen Leistungsempfänger ... aufzubewahren hat. (Es reicht ein allgemeiner Hinweis, dass ein nichtunternehmerischer Leistungsempfänger diese Rechnung zwei Jahre aufzubewahren hat.):contentReference[oaicite:11]{index=11}
Verlasslichkeit:Hoch

customer vat id

Privatkunden besitzen keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer; diese Angabe ist daher in B2C-Rechnungen nicht vorgesehen.

Bedingungen:

Nicht anwendbar im B2C-Kontext

Beispiel:

N/A

Sonderregeln

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Kleinbetragsrechnung

Sonderregel

Erlauterung:

Für Rechnungen an Endverbraucher bis zu einem Bruttobetrag von 250 € gelten erleichterte Vorschriften (Kleinbetragsrechnung) mit weniger Pflichtangaben.

Rechtsquellen:

📖UStDV § 33 Satz 1
Eine Rechnung, deren Gesamtbetrag 250 Euro nicht übersteigt, muss mindestens folgende Angaben enthalten: ...:contentReference[oaicite:12]{index=12}
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B2B Deutschland

Kontext: B2B_DE

13 Angaben, 6 Regeln

Pflichtangaben

Name und Adresse des Lieferanten

Erforderlich

Der vollständige Name und die Anschrift des leistenden Unternehmers müssen angegeben werden.

Bedingungen:

Immer erforderlich (außer Kleinbetragsr. bis 250 €)

Beispiel:

Beispiel GmbH, Musterstraße 1, 12345 Berlin

Rechtsquellen:

📖Umsatzsteuergesetz § 14 Abs. 4 Nr. 1
1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers:contentReference[oaicite:13]{index=13}
Verlasslichkeit:Hoch

Name und Adresse des Kunden

Erforderlich

Der Name und die Anschrift des Leistungsempfängers (Kunde) müssen in der Rechnung angegeben sein.

Bedingungen:

Immer erforderlich (außer Kleinbetragsr. ≤ 250 €)

Beispiel:

Firmenname Kunde GmbH, Kundenstraße 5, 54321 Musterstadt

Rechtsquellen:

📖Umsatzsteuergesetz § 14 Abs. 4 Nr. 1
vollständigen Namen und ... Anschrift des ... Leistungsempfängers:contentReference[oaicite:14]{index=14}
Verlasslichkeit:Hoch

supplier tax number or vat id

Erforderlich

Die Rechnung muss entweder die Steuernummer des leistenden Unternehmers oder dessen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer enthalten.

Bedingungen:

Immer erforderlich (Steuernummer oder USt-IdNr.)

Beispiel:

USt-IdNr.: DE123456789

Rechtsquellen:

📖Umsatzsteuergesetz § 14 Abs. 4 Nr. 2
2. die ... vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder ... vom BZSt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:contentReference[oaicite:15]{index=15}
Verlasslichkeit:Hoch

Rechnungsdatum

Erforderlich

Das Ausstellungsdatum der Rechnung.

Bedingungen:

Immer erforderlich

Beispiel:

01.03.2025

Rechtsquellen:

📖Umsatzsteuergesetz § 14 Abs. 4 Nr. 3
3. das Ausstellungsdatum:contentReference[oaicite:16]{index=16}
Verlasslichkeit:Hoch

Rechnungsnummer

Erforderlich

Eine fortlaufende, einmalig vergebene Rechnungsnummer zur Identifikation der Rechnung.

Bedingungen:

Immer erforderlich (fortlaufend, einmalig)

Beispiel:

RG-2025-000123

Rechtsquellen:

📖Umsatzsteuergesetz § 14 Abs. 4 Nr. 4
4. eine fortlaufende Nummer ..., die ... einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer):contentReference[oaicite:17]{index=17}
Verlasslichkeit:Hoch

item description

Erforderlich

Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der Leistung (handelsübliche Bezeichnung) müssen angegeben werden.

Bedingungen:

Immer erforderlich

Beispiel:

10 Stk. Produkt X (Beschreibung der Ware/Dienstleistung)

Rechtsquellen:

📖Umsatzsteuergesetz § 14 Abs. 4 Nr. 5
5. die Menge und die Art ... der gelieferten Gegenstände oder ... der sonstigen Leistung:contentReference[oaicite:18]{index=18}
Verlasslichkeit:Hoch

Liefer-/Leistungsdatum

Erforderlich

Der Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung ist anzugeben, sofern er nicht dem Rechnungsdatum entspricht.

Bedingungen:

Erforderlich (falls nicht identisch mit Rechnungsdatum)

Beispiel:

Lieferdatum: 28.02.2025

Rechtsquellen:

📖Umsatzsteuergesetz § 14 Abs. 4 Nr. 6
6. den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung; ... sofern ... nicht mit dem Ausstellungsdatum ... übereinstimmt:contentReference[oaicite:19]{index=19}
Verlasslichkeit:Hoch

net amount

Erforderlich

Das Entgelt (Netto-Betrag) ist nach Steuersätzen bzw. Steuerbefreiungen aufzuschlüsseln; außerdem sind vereinbarte Preisnachlässe (Rabatte) anzugeben, sofern nicht bereits berücksichtigt.

Bedingungen:

Immer erforderlich (nach Steuersatz aufgeschlüsselt)

Beispiel:

Entgelt (netto) 1.000 €

Rechtsquellen:

📖Umsatzsteuergesetz § 14 Abs. 4 Nr. 7
7. das ... aufgeschlüsselte Entgelt ... sowie jede ... Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist:contentReference[oaicite:20]{index=20}
Verlasslichkeit:Hoch

vat rate

Erforderlich

Der anzuwendende Umsatzsteuersatz für die Leistung (z.B. 19% oder 7%) muss ausgewiesen werden, sofern die Leistung steuerpflichtig ist. Bei steuerfreien Umsätzen wird stattdessen ein Befreiungshinweis gegeben.

Bedingungen:

Erforderlich, außer bei steuerfreien Umsätzen

Beispiel:

19%

Rechtsquellen:

📖Umsatzsteuergesetz § 14 Abs. 4 Nr. 8
8. den anzuwendenden Steuersatz sowie den ... Steuerbetrag **oder** im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis ... auf Steuerbefreiung:contentReference[oaicite:21]{index=21}
Verlasslichkeit:Hoch

vat amount

Erforderlich

Der Steuerbetrag (Mehrwertsteuer in €) ist auszuweisen, wenn die Rechnung Umsatzsteuer enthält. Bei steuerfreien Umsätzen oder Reverse-Charge-Fällen wird kein Steuerbetrag ausgewiesen.

Bedingungen:

Erforderlich, außer bei steuerfreien/reverse-charge Umsätzen

Beispiel:

190,00 €

Rechtsquellen:

📖Umsatzsteuergesetz § 14 Abs. 4 Nr. 8
8. ... den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag **oder** ... im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass ... eine Steuerbefreiung gilt:contentReference[oaicite:22]{index=22}
Verlasslichkeit:Hoch

exemption note

Bei steuerfreien Umsätzen (z.B. innergemeinschaftliche Lieferung oder andere USt-Befreiung) muss die Rechnung einen Hinweis auf die Steuerbefreiung enthalten, üblicherweise mit Verweis auf die einschlägige Gesetzesvorschrift.

Bedingungen:

Pflicht nur falls Umsatz steuerfrei (inkl. innergemeinschaftliche Lieferung, Export etc.)

Beispiel:

"steuerfrei nach § 4 Nr. 1b UStG"

Rechtsquellen:

📖Umsatzsteuergesetz § 14 Abs. 4 Nr. 8
im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass ... eine Steuerbefreiung gilt:contentReference[oaicite:23]{index=23}
Verlasslichkeit:Hoch

self billing indicator

Erforderlich

Wird die Rechnung im sogenannten Gutschriftsverfahren vom Leistungsempfänger selbst ausgestellt (vereinbarte Abrechnung durch den Empfänger), so muss die Rechnung das Wort "Gutschrift" enthalten, um dieses Abrechnungsformat kenntlich zu machen.

Bedingungen:

Pflicht nur bei Gutschrift (Rechnungsausstellung durch Leistungsempfänger)

Beispiel:

"Gutschrift" (als Wortlaut auf der Rechnung)

Rechtsquellen:

📖Umsatzsteuergesetz § 14 Abs. 4 Nr. 10
10. in den Fällen der Ausstellung der Rechnung durch den Leistungsempfänger ... die Angabe „Gutschrift“:contentReference[oaicite:24]{index=24}
Verlasslichkeit:Hoch

customer vat id

Bei steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungsempfängers (EU-Kunden) auf der Rechnung angegeben werden. In rein inländischen Geschäften oder im B2C-Bereich ist dies nicht erforderlich.

Bedingungen:

Erforderlich bei innergemeinschaftlichen B2B-Lieferungen (EU-Ausland)

Beispiel:

USt-IdNr. des Kunden: FR12345678901

Rechtsquellen:

📖UStG § 14a Abs. 3 (Pflichtangaben bei innergemeinschaftlicher Lieferung)
Rechnung ... neben den allgemeinen Anforderungen ... folgende zusätzliche Angaben enthält: * die USt-IdNr. des leistenden Unternehmers und die USt-IdNr. des Leistungsempfängers sowie * einen Hinweis auf die Steuerfreiheit der Lieferung (z. B. "steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung" ...):contentReference[oaicite:25]{index=25}
Verlasslichkeit:Hoch

Sonderregeln

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Umsatzsteuerhinweise

Sonderregel

Erlauterung:

Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus. Ihre Rechnungen müssen seit 2025 einen Hinweis enthalten, dass für die Leistung die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) gilt (z.B. "Keine Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG").

Rechtsquellen:

📖UStDV § 34a Nr. 5 (Rechnungen von Kleinunternehmern)
5. das Entgelt ... in einer Summe **mit einem Hinweis darauf, dass** ... die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt (§ 19 des Gesetzes):contentReference[oaicite:26]{index=26}
⚙️

Umsatzsteuerhinweise

Sonderregel

Erlauterung:

Bei steuerfreien Umsätzen (z.B. Ausfuhrlieferungen, innergemeinschaftliche Lieferungen, bestimmte steuerfreie Leistungen nach § 4 UStG) enthält die Rechnung keinen Steuerausweis, sondern einen Hinweis auf den Befreiungstatbestand mit Nennung der gesetzlichen Grundlage.

Rechtsquellen:

📖Umsatzsteuergesetz § 14 Abs. 4 Nr. 8
im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass ... eine Steuerbefreiung gilt:contentReference[oaicite:27]{index=27}
⚙️

Umsatzsteuerhinweise

Sonderregel

Erlauterung:

In Fällen des Reverse-Charge-Verfahrens (z.B. Bauleistungen, Schrottlieferungen oder innergemeinschaftliche Dienstleistungen) schuldet der Leistungsempfänger die Steuer. Die Rechnung muss netto gestellt werden (ohne ausgewiesene USt) und den Hinweis "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" enthalten:contentReference[oaicite:28]{index=28}.

Rechtsquellen:

📖UStG § 14a Abs. 5 (Reverse-Charge Rechnungsangabe)
müssen die Rechnungen die Angabe „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ enthalten (§ 14a Abs. 5 Satz 1 UStG):contentReference[oaicite:29]{index=29}
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Grenzuberschreitende Regeln

Sonderregel

Erlauterung:

Für eine umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung (Warenlieferung an einen Unternehmer in einem anderen EU-Staat) sind zusätzlich zur regulären Rechnung die USt-IdNr. des Lieferanten und des Abnehmers anzugeben sowie ein Hinweis wie "steuerfreie innergem. Lieferung gem. § 4 Nr. 1b UStG i.V.m. § 6a UStG":contentReference[oaicite:30]{index=30}.

Rechtsquellen:

📖UStG § 14a Abs. 3 (Pflichten bei innergemeinschaftl. Lieferung)
neben den allgemeinen Anforderungen ... folgende zusätzliche Angaben enthält: - die USt-IdNr. des ... Unternehmers **und** ... des Leistungsempfängers sowie - einen Hinweis auf die Steuerfreiheit der Lieferung (z. B. "steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung" ...):contentReference[oaicite:31]{index=31}
⚙️

Grenzuberschreitende Regeln

Sonderregel

Erlauterung:

Erbringt ein nicht in Deutschland ansässiger EU-Unternehmer eine in Deutschland steuerbare Leistung, für die der deutsche Leistungsempfänger die Steuer schuldet (Reverse-Charge), muss die Rechnung nicht den deutschen Formvorschriften entsprechen. Gemäß § 14 Abs. 7 Satz 1 UStG gelten in diesen Fällen die Rechnungsstellungsvorschriften des Mitgliedstaates, in dem der leistende Unternehmer ansässig ist:contentReference[oaicite:32]{index=32}.

Rechtsquellen:

📖UStG § 14 Abs. 7 Satz 1
gelten für die Rechnungserteilung die Vorschriften des Mitgliedstaates, in dem der Unternehmer seinen Sitz ... hat (§ 14 Abs. 7 Satz 1 UStG):contentReference[oaicite:33]{index=33}
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Grenzuberschreitende Regeln

Sonderregel

Erlauterung:

Nutzt ein in Deutschland nicht ansässiger Unternehmer z.B. das One-Stop-Shop Verfahren für EU-weite B2C-Umsätze, so richten sich die Rechnungspflichten für diese Umsätze nach den Vorschriften seines Registrierungslandes, nicht nach § 14 UStG:contentReference[oaicite:34]{index=34}. Deutschland verzichtet in diesen Fällen auf eigene Rechnungsvorgaben.

Rechtsquellen:

📖UStG § 14 Abs. 7 Satz 3
inanspruchnahme ... besonderen Besteuerungsverfahrens ... gelten für ... diese Umsätze ... die Vorschriften des anderen Mitgliedstaates:contentReference[oaicite:35]{index=35}
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Kleinbetragsrechnung Deutschland

Kontext: Simplified_DE

9 Angaben, 1 Regeln

Pflichtangaben

Name und Adresse des Lieferanten

Erforderlich

Name und Anschrift des leistenden Unternehmers müssen angegeben sein (auch bei Kleinbetragsrechnungen unter 250 €).

Bedingungen:

Erforderlich

Beispiel:

Beispiel GmbH, Musterstraße 1, 12345 Berlin

Rechtsquellen:

📖UStDV § 33 Satz 1 Nr. 1
1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers:contentReference[oaicite:36]{index=36}
Verlasslichkeit:Hoch

Rechnungsdatum

Erforderlich

Das Ausstellungsdatum der Rechnung.

Bedingungen:

Erforderlich

Beispiel:

01.03.2025

Rechtsquellen:

📖UStDV § 33 Satz 1 Nr. 2
2. das Ausstellungsdatum:contentReference[oaicite:37]{index=37}
Verlasslichkeit:Hoch

item description

Erforderlich

Angabe der gelieferten Gegenstände (Menge und Art) oder der erbrachten sonstigen Leistung (Umfang und Art).

Bedingungen:

Erforderlich

Beispiel:

1x Produkt A (Kurzbeschreibung)

Rechtsquellen:

📖UStDV § 33 Satz 1 Nr. 3
3. die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung:contentReference[oaicite:38]{index=38}
Verlasslichkeit:Hoch

total amount

Erforderlich

Gesamtbetrag der Rechnung (Entgelt plus darin enthaltende Steuer) in einer Summe. Bei Kleinbetragsrechnungen wird der Netto- und Steuerbetrag nicht getrennt ausgewiesen, sondern als Bruttosumme angegeben.

Bedingungen:

Erforderlich

Beispiel:

Gesamtbetrag (inkl. USt): 119,00 €

Rechtsquellen:

📖UStDV § 33 Satz 1 Nr. 4 (Bruttobetrag und Steuer)
4. das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag ... in einer Summe:contentReference[oaicite:39]{index=39}
Verlasslichkeit:Hoch

vat rate

Erforderlich

Anzugeben ist der angewendete Steuersatz. Bei Kleinbetragsrechnungen kann dies z.B. im Format "inkl. 19% USt" erfolgen. Ist die Leistung steuerfrei, entfällt der Steuersatz und stattdessen ist ein Steuerbefreiungshinweis aufzunehmen.

Bedingungen:

Erforderlich, wenn nicht steuerfrei

Beispiel:

19%

Rechtsquellen:

📖UStDV § 33 Satz 1 Nr. 4 (Steuersatz)
... sowie den anzuwendenden Steuersatz **oder** im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass ... eine Steuerbefreiung gilt.:contentReference[oaicite:40]{index=40}
Verlasslichkeit:Hoch

exemption note

Wenn die Kleinbetragsrechnung eine steuerfreie Leistung betrifft, muss statt eines Steuersatzes ein Hinweis auf die Steuerbefreiung aufgenommen werden.

Bedingungen:

Pflicht nur falls Umsatz steuerfrei

Beispiel:

Steuerbefreit nach § 4 UStG

Rechtsquellen:

📖UStDV § 33 Satz 1 Nr. 4
oder ... im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass ... eine Steuerbefreiung gilt.:contentReference[oaicite:41]{index=41}
Verlasslichkeit:Hoch

Rechnungsnummer

Eine Rechnungsnummer muss gesetzlich in einer Kleinbetragsrechnung bis 250 € nicht vergeben werden. Die Pflicht zur eindeutigen Nummerierung besteht erst bei Rechnungen über 250 €.

Bedingungen:

Nicht erforderlich in Kleinbetragsrechnungen

Rechtsquellen:

📖UStDV § 33 (Pflichtangaben bei ≤250 €)
Eine Rechnung, deren Gesamtbetrag 250 Euro nicht übersteigt, muss **mindestens** folgende Angaben enthalten: ... (Rechnungsnummer ist nicht aufgeführt):contentReference[oaicite:42]{index=42}:contentReference[oaicite:43]{index=43}
Verlasslichkeit:Hoch

Name und Adresse des Kunden

Der Name und die Anschrift des Kunden (Leistungsempfängers) müssen bei Rechnungen bis 250 € Gesamtbetrag nicht angegeben werden.

Bedingungen:

Nicht erforderlich in Kleinbetragsrechnungen

Rechtsquellen:

📖UStDV § 33 (Pflichtangaben bei ≤250 €)
Eine Rechnung ... bis 250 Euro ... muss **mindestens** folgende Angaben enthalten: ...(Angaben zum Leistungsempfänger sind nicht gefordert):contentReference[oaicite:44]{index=44}:contentReference[oaicite:45]{index=45}
Verlasslichkeit:Hoch

supplier tax number or vat id

Die Steuernummer oder USt-IdNr. des Rechnungsstellers ist in einer Kleinbetragsrechnung nicht zwingend anzugeben.

Bedingungen:

Nicht erforderlich in Kleinbetragsrechnungen

Rechtsquellen:

📖UStDV § 33 (Pflichtangaben bei ≤250 €)
Enthält nur: Name/Anschrift, Datum, Leistungsbeschreibung, Gesamtbetrag+Steuersatz:contentReference[oaicite:46]{index=46}:contentReference[oaicite:47]{index=47} (Steuernummer/USt-IdNr. nicht genannt)
Verlasslichkeit:Hoch

Sonderregeln

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Nutzung der Kleinbetragsrechnung

Sonderregel

Erlauterung:

Die erleichterten Angaben der Kleinbetragsrechnung dürfen nur bei Rechnungsbeträgen bis 250 € inkl. USt angewendet werden. Zudem sind Kleinbetragsrechnungen ausgeschlossen für bestimmte Konstellationen: etwa bei Leistungen nach § 3c UStG (Fernverkauf), innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 6a UStG) oder Reverse-Charge Leistungen (§ 13b UStG) muss trotz geringem Betrag eine normale Rechnung mit allen Angaben ausgestellt werden:contentReference[oaicite:48]{index=48}.

Rechtsquellen:

📖UStDV § 33 Satz 3
Die Sätze 1 und 2 gelten **nicht** für Rechnungen über Leistungen im Sinne der **§§ 3c, 6a und 13b** des Gesetzes.:contentReference[oaicite:49]{index=49}
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Elektronische Rechnung Deutschland

Kontext: Electronic_DE

2 Angaben, 4 Regeln

Pflichtangaben

structured format

Erforderlich

Die Rechnung muss elektronisch in einem strukturierten Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden, das eine automatische elektronische Weiterverarbeitung ermöglicht. Zugelassene Formate sind insbesondere solche nach der europäischen Norm EN 16931 (z.B. XRechnung oder ZUGFeRD 2.1), ggf. auch andere strukturierte Formate, sofern bilateral vereinbart und interoperabel mit EN 16931:contentReference[oaicite:50]{index=50}:contentReference[oaicite:51]{index=51}.

Bedingungen:

Ab 2025 für inländische B2B-Rechnungen verpflichtend

Beispiel:

XRechnung (XML nach EN 16931) oder ZUGFeRD 2.1

Rechtsquellen:

📖Umsatzsteuergesetz § 14 Abs. 1 (Definition E-Rechnung und Format)
Eine **elektronische Rechnung** ist eine Rechnung, die in einem **strukturierten elektronischen Format** ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.:contentReference[oaicite:52]{index=52} Das strukturierte elektronische Format ... **muss der europäischen Norm** für die elektronische Rechnungsstellung ... entsprechen:contentReference[oaicite:53]{index=53}
📖BMF FAQ E-Rechnung Frage 7: Zulässige Formate
Insbesondere die in Deutschland üblichen Formate **XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1** (mit Ausnahme der Profile MINIMUM und BASIC-WL) erfüllen die umsatzsteuerlichen Voraussetzungen für eine E‑Rechnung.:contentReference[oaicite:54]{index=54}
Verlasslichkeit:Hoch

e invoice fields

Erforderlich

Eine elektronische Rechnung muss alle inhaltlichen Pflichtangaben enthalten, die auch für Papierrechnungen gelten. Das gewählte elektronische Format muss die vollständige und richtige Übernahme aller erforderlichen Rechnungsangaben gewährleisten:contentReference[oaicite:55]{index=55}.

Bedingungen:

Entspricht inhaltlich einer Papierrechnung

Beispiel:

Alle Pflichtangaben gem. UStG in strukturierter Form

Rechtsquellen:

📖Umsatzsteuergesetz § 14 Abs. 1 Satz 6 Nr. 2
Voraussetzung ist, dass das Format die richtige und **vollständige Extraktion der nach diesem Gesetz erforderlichen Angaben** aus der elektronischen Rechnung in ein Format ermöglicht...:contentReference[oaicite:56]{index=56}
Verlasslichkeit:Hoch

Sonderregeln

⚙️

Pflicht zur E-Rechnung

Sonderregel

Erlauterung:

Durch das zum 01.01.2025 geänderte UStG sind B2B-Rechnungen in Deutschland zwischen inländischen Unternehmern regelmäßig elektronisch im vorgeschriebenen Format zu stellen:contentReference[oaicite:57]{index=57}. Eine Papierrechnung ist dann nicht mehr zulässig, vorbehaltlich der Übergangsregelungen und Ausnahmen.

Rechtsquellen:

📖BMF FAQ E-Rechnung (Stand Okt 2025)
Ab dem 1. Januar 2025 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern regelmäßig eine **elektronische Rechnung** (E-Rechnung) zu verwenden. ... Private Endverbraucher sind von diesen Regelungen nicht betroffen.:contentReference[oaicite:58]{index=58}
📖Umsatzsteuergesetz § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 (neue Fassung ab 2025)
in den folgenden Fällen ist er zur Ausstellung einer Rechnung ... verpflichtet: **1.** für eine Leistung an einen anderen Unternehmer ...; **die Rechnung ist als elektronische Rechnung auszustellen, wenn der leistende Unternehmer und der Leistungsempfänger im Inland ... ansässig sind**:contentReference[oaicite:59]{index=59}
⚙️

Ubergangsfristen E-Rechnung

Sonderregel

Erlauterung:

Es gelten Übergangsregelungen für die Einführung der E-Rechnungspflicht: Bis Ende 2026 kann jeder Rechnungsaussteller anstelle einer E-Rechnung noch eine "sonstige Rechnung" (Papier oder PDF) ausstellen:contentReference[oaicite:60]{index=60}. Rechnungssteller mit Vorjahresumsatz bis 800.000 € sowie Nutzer bestimmter nicht-EN16931-konformer EDI-Verfahren dürfen sogar bis zum 31.12.2027 weiterhin auf Papierrechnungen/PDF ausweichen:contentReference[oaicite:61]{index=61}. Erst nach Ablauf dieser Fristen wird die E-Rechnung verpflichtend.

Rechtsquellen:

📖BMF FAQ E-Rechnung Frage 11 (Übergangsregelungen)
1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026 können sich alle Rechnungsaussteller dafür entscheiden, statt einer E‑Rechnung eine sonstige Rechnung auszustellen. ... Bei einem Vorjahresumsatz ... bis 800.000 Euro verlängert sich diese Frist bis ... 2027. ... Ein EDI-Verfahren ... noch bis ... 2027 verwendet werden.:contentReference[oaicite:62]{index=62}:contentReference[oaicite:63]{index=63}
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Ausnahmen von der E-Rechnung

Sonderregel

Erlauterung:

Auch wenn grundsätzlich eine Rechnung auszustellen ist, muss diese in den genannten Fällen **nicht** als E-Rechnung erfolgen. Gemäß UStG/BMF werden u.a. Kleinbetragsrechnungen bis 250 €:contentReference[oaicite:64]{index=64}, Fahrscheine:contentReference[oaicite:65]{index=65}, Rechnungen von Kleinunternehmern:contentReference[oaicite:66]{index=66}, B2G-Rechnungen an rein nichtunternehmerische Stellen:contentReference[oaicite:67]{index=67} und bestimmte Leistungen an private Verbraucher (z.B. Bauleistungen an Privatpersonen) von der Verpflichtung zur E-Rechnung ausgenommen. Diese dürfen weiterhin als Papierrechnung oder anderes Format ausgestellt werden.

Rechtsquellen:

📖BMF FAQ E-Rechnung Frage 4 (Ausnahmen von E-Rechnungspflicht)
- Kleinbeträge (bis 250 Euro ...), - Fahrausweise, die als Rechnung gelten (§ 34 UStDV), - Leistungen, die von Kleinunternehmern erbracht werden (§ 34a UStDV), - Leistungen an juristische Personen, die nicht Unternehmer sind ... und - bestimmten Leistungen an Endverbraucher im Zusammenhang mit einem Grundstück. In diesen Fällen kann auch eine sonstige Rechnung ausgestellt werden.:contentReference[oaicite:68]{index=68}
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Anwendungsbereich der E-Rechnung

Sonderregel

Erlauterung:

Die Pflicht zur elektronischen Rechnung knüpft an die umsatzsteuerliche Rechnungsausstellungspflicht an. Da bei B2C-Umsätzen und vielen steuerfreien Umsätzen (nach § 4 Nr. 8-29 UStG) grundsätzlich keine Pflicht zur Rechnungsausstellung besteht:contentReference[oaicite:69]{index=69}, greifen die neuen E-Rechnungsvorschriften hier nicht. Verbraucher erhalten weiterhin wie gewohnt Papierbelege, sofern überhaupt eine Rechnung erstellt wird.

Rechtsquellen:

📖BMF FAQ E-Rechnung Frage 4 (Geltungsbereich)
Daher gelten die Regelungen **nicht** * bei Rechnungen an Endverbraucher (sogenannte B2C-Umsätze) und * für viele steuerfreie Umsätze (solche nach § 4 Nummer 8 bis 29 UStG ...).:contentReference[oaicite:70]{index=70}